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RundumRisiko_Mappe_1216

Published by heinz, 2016-12-20 04:35:01

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BerdaetenruKnutnedrleangebe–sntiimchmt ftürÜberblick über die GeneraliRundum-Absicherung imBereich Risikoversicherungen- Generali RISK Control Ablebensversicherung inkl. optionale Zusatztarife- Generali Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung (KR-Z)- Generali Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)- Generali Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) (Stand: Dezember 2016) Unter den Flügeln des Löwen.

RISK Control AblebensversicherungSicherheit für den Fall der Fälle.Die Vorteile der RISK Control Ablebensversicherung—— Garantierte Versicherungssumme im Ablebensfall der versicherten Person—— weltweiter Versicherungsschutz im Beruf und in der Freizeit—— Ideal für Singles, Familien mit Kindern und Selbstständige—— Besonders günstige Prämie für Nichtraucher—— Wahlmöglichkeit zwischen Basis- und zusätzlichen KomfortschutzVersicherungsleistung Tarif U-5 Tarif U-5 Basisschutz Tarif U-5 Komfortschutz 3 3 3Vorläufiger Versicherungsschutz 3 (bis EUR 49.999,-) 3 (ab EUR 50.000,-) 3 (ab EUR 50.000,-)Gleichbleibende Versicherungssumme x 3 (Tarif U-5DB) x x xFallende Versicherungssumme 3kNachversicherungsgarantie ohne xGesundheitsprüfung x x3kVerlängerungsoption ohne 3 x3Gesundheitsprüfung x 33kVorgezogene Todesfallleistung 33Optionaler Einschluss der BUZ-Pund BUZ-R (U-5DB nur BUZ-P)Optionaler Einschluss der KR-Z

RISK Control AblebensversicherungDie Vorteile beim Komfortschutzk Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung beim Komfortschutz Erhöhungsmöglichkeit bei bestimmten Anlässen ohne Gesundheitsprüfung. Details entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.k Verlängerungsoption ohne Gesundheitsprüfung beim Komfortschutz Die Laufzeit kann ohne erneute Gesundheitsprüfung verlängert werden. Details entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.k Vorgezogene Todesfallleistung beim Komfortschutz Im Falle einer schweren Erkrankung und mit einer Lebenserwartung von weniger als 12 Monaten kann die Versicherungssumme vorzeitig ausbezahlt werden. Details entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.Optionale Zusatzbausteine –für jeden den passenden TarifOptional: Berufsunfähigkeits-ZusatzversicherungEs besteht immer das Risiko, seinen Beruf gesundheitsbedingt nicht mehr ausüben zu können. Dann übernimmt dieGenerali die weitere Prämienzahlung der Lebensversicherung und der Kunde profitiert wahlweise von einer laufendenBerufsunfähigkeitspension für die Dauer der Berufsunfähigkeit.Details siehe auch im nachfolgenden Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)Optional: Zusatzversicherung bei schwerer KrebserkrankungEine Krebsdiagnose kann jeden treffen und das Leben nachhaltig verändern. Doch abgesehen von der Diagno-se bleiben alle finanziellen Verpflichtungen meist weitestgehend aufrecht oder steigen sogar. Auch eine beruflicheEinschränkung bleibt oft nicht aus. Mit dieser Zusatzversicherung kann im Fall einer schweren Krebserkrankungdurch eine Einmalzahlung zumindest ein Teil der möglichen Fixkosten wie Miete oder Strom abgedeckt oder auch fürTherapien bzw. private Aktivitäten verwendet werden, denn die Krebs-Zusatzversicherung leistet eine vom Kundengewählte Versicherungssumme zwischen EUR 10.000,- und EUR 100.000,- bei einer bedingungsgemäßen Krebsdia-gnose.Details siehe auch im nachfolgenden Teil der Krebs-Zusatzversicherung (KR-Z)

RISK Control AblebensversicherungWesentliche Eckpunkte-TarifbeschreibungTarifkürzel: U-5 mit konstanter Versicherungssumme U-5DB Kreditrestschuldversicherung Basisschutz (fallende VS) U-5B Basisschutz mit konstanter Versicherungssumme U-5K Komfortschutz mit konstanter Versicherungssumme Mindesteintrittsalter: 15 JahreHöchsteintrittsalter: 65 Jahre bei Basis- und Komfortschutz und U-5DB, 70 Jahre bei Tarif U-5Laufzeit/Versicherungsdauer: U-5 maximale Dauer 45 Jahre U-5DB maximale Dauer 35 Jahre U-5B maximale Dauer 35 Jahre (mit BUZ auch länger) U-5K maximale Dauer 35 Jahre (mit BUZ auch länger) monatlich, viertel-, halbjährlich und jährlichPrämienzahlung: Gewinnbeteiligung: BonussystemTarifierungsmerkmale: Einzeltarif oder mit Zusatztarif (BUZ / KR-Z), je nach TarifwahlLeistung Haupttarif: die gewählte VersicherungssummeLeistung BUZ: Im Falle einer Berufsunfähigkeit übernimmt die Generali die Prämien- übernahme (BUZ-P) für die Hauptversicherung. Weiters kann bei Risikotarifen U-5, U-5B und K eine BU-Pension (BUZ-R) zusätzlich vereinbart werden.BUZ-Wartezeiten: Bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ-P) mit Prämienbefrei- ung besteht die Möglichkeit ohne BU-Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (Alter <= 45, Jahresprämie <= EUR 1.500,-, Dynamik <= 4 %) eine Wartezeit von 3 Jahren zu vereinbaren. Das bedeutet, dass bei Eintritt der Berufsunfähigkeit innerhalb dieser Wartezeit die Leistungen nur dann erbracht werden, wenn die Berufsunfähigkeit ausschließlich durch einen Unfall herbeige- führt wird. Andernfalls erlischt die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Wertsicherung: Wertsteigerungsklausel U-5 (4 % p.a.) Wertsteigerungsklausel U-5 B/K (3 % p.a.) (Basis: Summe)Leistung KR-Z: Details siehe auch im nachfolgenden Teil der Krebs-Zusatzversicherung (KR-Z)Zielgruppe: Familienversorger, private Kreditabsicherung oder auch als Absich- erung für Selbstständige

Krebs-Zusatzversicherung Das Schicksal nimmt keine Rücksicht.Allgemeines zum Thema Krebs—— 39.014 Personen erkrankten in Österreich 2012 neu an Krebs—— 20.178 Personen sind in Österreich 2012 an Krebs gestorben—— damit sind Krebserkrankungen für etwa ein Viertel der jährlichen Todesfälle verantwortlich—— bei etwas mehr als der Hälfte der an Krebs Erkrankten wurde die Diagnose Darm-, Lungen-, Brust- oder Prostatakrebs gestelltQuelle: Jahrbuch der Gesundheitsstatistik, Statistik Austria, S.44Die Leistung (Auszug) der Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung—— Die Krebs-Zusatzversicherung leistet (bei einer bedingungsgemäßen schweren Krebsdiagnose) eine vom Kunden gewählte einmalige Versicherungssumme von EUR 10.000,- bis EUR 100.000,-Mögliche Verkaufsargumente für die ZusatzversicherungDie Fixkosten bleiben trotz einer Krebserkrankung…—— Allgemeine Kosten: Miete, Strom, Lebensmittel, Medikamente, Telefon—— Versicherung/Bank: Kreditraten, KFZ-Versicherung, Sparvarianten—— Freizeitgestaltung: Urlaub, Sport, Kultur—— Kinder: Taschengeld, Kinderbetreuung, NachhilfeZusätzlich können weitere Kosten entstehen…—— Wahlarzt sofern keine Zusatzversicherung besteht—— Kinderbetreuung für mögliche Therapieaufenthalte—— Haushaltshilfe wenn eine alleinige Haushaltsführung nicht möglich ist—— Therapien außerhalb der SchulmedizinMit der einmaligen Auszahlung der Versicherungssumme aus der Zusatzversicherung können mögliche laufendeKosten bezahlt werden.

Generali Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung - der Zusatz zur RISK ControlAblebensversicherungKrebs DefinitionWas ist eine schwere Krebserkrankung?Auszug aus den Bedingungen für die Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung: 1.1 Krebs im Sinne dieser Bedingungen ist ein bösartiges Zellwachstum (z.B. Tumor), das durch unkontrolliertes Wachstum sowie das Eindringen in anderes Gewebe mit Tendenz zur Metastasenbildung gekennzeichnet ist. Unter den Begriff ‚Krebs‘ fallen auch die Tumorformen des Blutes, der blutbildenden Organe und des Lymphsystems einschließlich Leukämie, Lymphome und Morbus Hodgkin. Die Diagnose muss durch Vorlage des histologischen - bzw. für Leukämien zytologischen – Befundes bestätigt sein.1.2 Nicht unter den Versicherungsschutz fallen: a. Alle Krebserkrankungen, die ausschließlich auf Basis molekularer oder biochemischer Verfahren nachge- wiesen werden (z.B. durch den Nachweis von Tumor-DNA im Blut). b. Carcinoma-in-situ (einschließlich Zervixdysplasie der CIN-Klassifikationen CIN-1, CIN-2 und CIN-3 und der PAP-Klassifikationen PAP-1 bis PAP-4) oder praemaligne und nicht-invasive Formen. c. Morbus Hodgkin des Stadiums I und Non-Hodgkin-Lymphome des Stadiums I (Ann Arbor Klassifikation). d. Leukämie, sofern diese keine Anämie verursacht hat. e. Melanome des histologisch nachgewiesenen Stadiums I (TNM-Klassifikation, siebente Auflage), sowie alle sonstigen Hautkrebsformen, die kein Melanom sind. Liegt aber eine Fernmetastasenbildung vor, so werden wir leisten. f. Prostatakrebs der histologisch nachgewiesenen TNM-Klassifikation T1N0M0. g. Schilddrüsenkrebs der histologisch nachgewiesenen TNM-Klassifikation T1N0M0.Vereinfachte LeistungsbeschreibungAnspruch auf die Leistung entsteht, wenn ein lebensbedrohender, bösartiger Tumor nachgewiesen wurde, der indie benachbarten Zellen eingedrungen ist und gesundes Gewebe zerstört hat. Der Nachweis erfolgt durch mikro-skopische Untersuchung des operativ entfernten Tumors (=histologischer Nachweis) durch einen Spezialisten fürKrebskrankheiten (=Onkologe) und/oder einen Spezialisten für mikroskopische Diagnostik (= Pathologe/Histologe/Zytologe).Da nur lebensbedrohliche Krebsformen gedeckt werden sollen, werden relativ gutartig verlaufende sowie früheKrebsformen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Der Leistungsfall tritt aber natürlich dann ein, sobald sichein sogenannter prämaligner Tumor (=Krebsvorstadium) zu einem bösartigen (=malignen) Tumor weiterentwickelt hatund sich auf andere Organe weiterverbreitet.

Generali Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung - der Zusatz zur RISK ControlAblebensversicherungSchwere Krebserkrankung Schadensbeispiele Gerhard M. Geburtsjahr: 1986 Leistungsansuchen: Hodentumor Unterlagen zur Beurteilung: maligner Keimzellentumor (90% embryonales Karzinom, 10 % Seminom), Histologie pT2 pNx, Stadium I Therapie: Chemo nach Operation Versicherungssumme: EUR 12.500,- Entscheidung: Die Erkrankung entspricht der bedingungsmäßigen Definition für Krebs. Der Nachweis wurde durch Vorlage des Krankenhausberichtes inklusive der Histologie erbracht. Die Versicherungsleistung wurde ausbezahlt. Judith L. Geburtsjahr: 1963 Leistungsansuchen: Bösartiger Brusttumor Unterlagen zur Beurteilung: Mammakarzinome rechts, neoadjuvante Chemotherapie (=voroperative Chemo zur Verkleinerung der Tumormasse) empfohlen, Histologie Stanzbiopsie: cT2, cN0, G3 Therapie: Chemotherapie Versicherungssumme: EUR 18.000,- Entscheidung: Die gemäß Bedingungen erforderliche Definition für Krebs liegt vor, auch wenn keine Operation erfolgt ist (ist auch nicht erforderlich, die Diagnose alleine genügt). Es wurde einerseits ärztlich ein Mammakarzinom (=bösartiger Tumor der Brust) beschrieben, eine Tumorklassifikation auf Basis einer Biopsie angeführt und außerdem eine Chemotherapie eingeleitet. Die Versicherungsleistung wurde ausbezahlt. Kerstin M. Geburtsjahr: 1963 Leistungsansuchen: Bösartiger Tumor im linken Eierstock Unterlagen zur Beurteilung: Radikale Operation wegen einem niedrig differenzierten Adenokarzinom (=bösartiger Tumor) des linken Ovars (=linker Eierstock) mit Infiltration der äußeren Oberfläche des Ovars, Grad III, Histologie pT1b, pN0 G3, FIGO Ic2 Therapie: Operation und Chemotherapie Versicherungssumme: EUR 31.000,- Entscheidung: In diesem Fall handelt es sich bei der leistungsauslösenden Erkrankung um einen bösar- tigen Tumor (Krebs) und zwar um ein Adenokarzinom des linken Ovars mit Infiltration und der histologisch nachgewiesenen TNM-Klassifikation pT1b, pN0 G3 bzw. Ic2 nach FIGO (ein neben der TNM Klassifikation bestehendes System zur Einteilung gynäkologischer Tumore). Die Versicherungsleistung wurde ausbezahlt.

Generali Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung - der Zusatz zur RISK ControlAblebensversicherungSchwere Krebserkrankung Schadensbeispiele Valentin G. Geburtsjahr: 1965 Leistungsansuchen: Polyp Abtragung im Dickdarm Unterlagen zur Beurteilung: Rectumpolyp, histologisch ein tubuläres Adenom (=gutartige Geschwulst aus Schleimhaut oder Drüsengewebe) mit mäßig gradiger Dysplasie (Fehlbildung, Präkanzerose) und fokaler Neoplasie (Neubildung) Therapie: Operation Versicherungssumme: EUR 19.000,- Entscheidung: Die Erkrankung entspricht nicht der bedingungsmäßigen Definition für Krebs. Es han- delt sich um keinen bösartigen Tumor sondern – höchstenfalls – um eine Krebsvorstufe (Präkanzerose) die aber durch die Entfernung an der weiteren Entwicklung gestoppt wurde. Es wurde keine Versicherungsleistung ausbezahlt. Ferdinand A. Geburtsjahr: 1969 Leistungsansuchen: Prostatakarzinom Unterlagen zur Beurteilung: Prostatakarzinom (invasiv kleinacinäres Adenokarzinom, Gleason Score 7 (3+4), pT2c, Nx, Mx, L1, Pn1; V0, R0 Therapie: Operation Versicherungssumme: EUR 17.000,- Entscheidung: Gemäß den Bedingungen gilt der Leistungsfall als gegeben. Es liegt ein Prostatakarzinom (=bösartiger Tumor der Prostata) vor. Dieser wird als invasives (=Eindringen in das Gewebe) kleinacinäres Adenokarzinom mit der histologischen Tumorklassifikation pT2c beschrieben (ausgeschlossen wäre ein histologisch nachgewiesener Tumor mit der TumorklassifikationT1, also ein wenig bösartiger Tumor). Die Versicherungsleistung wurde ausbezahlt. Sanja S. Geburtsjahr: 1969 Leistungsansuchen: Nierenzellkarzinom Unterlagen zur Beurteilung: CT-Untersuchung im April: Suspekt einzustufende Läsion am caudalen (=unterer) Nierenpol links. MRT-Ergebnis aus Mai: Bild kompatibel mit einem Onkozytom (=gutartiger Tumor), mittels Bildgebung keine sichere histologische Zuordnung möglich. Therapie: Operative Entfernung von 3 Papillären Nierenzellkarzinomen (=bösartige Tumore), sowie 2 gutartige Papillome der linken Niere. Versicherungssumme: EUR 17.000,- Entscheidung: Gemäß den Bedingungen gilt der Leistungsfall als gegeben. Es liegt ein bösartiger Tumor (Nierenzellkarzinom) der linken Niere vor. Die histologische Zuordnung zur erforderlichen Tumorklassifikation mit pT1a, Nx, Mx ist ebenfalls gegeben. Die Versicherungsleistung wurde ausbezahlt.

Generali Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung - der Zusatz zur RISK ControlAblebensversicherungWesentliche Eckpunkte-TarifbeschreibungProduktbezeichnung: Zusatzversicherung bei schwerer Krebserkrankung (zum Haupttarif U-5 Basis- und U-5 Komfortschutz)Tarifkürzel: KR-ZAltersgrenze Eintrittsalter: 18 – 60 JahreAltersgrenze Endalter: maximal 70 JahreLaufzeit/Versicherungsdauer: mindestens 10 Jahre, maximale Laufzeit analog HaupttarifVersicherungssumme: mindestens EUR 10.000,- maximal EUR 100.000,-Leistungsart: einmalig (Hinweis: bei Leistung der KR-Z bleibt der U-5B/K unverändert aufrecht)Kinder (auch adoptierte): alle Kinder der versicherten Person, die im gemeinsamen Haushalt leben, sind von 3. bis zum 18. Lebensjahr automatisch mitversichertVersicherungssumme Kind: ein Drittel der Versicherungssumme, maximal EUR 14.000,-Tarifierungsmerkmale: ZusatzversicherungWertsicherung: Indexklausel (3 % p.a.) (Basis: Versicherungssumme) Wartezeit: 3 Monate ab Versicherungsbeginn

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungEs kannjeden treffen.Highlights der Generali Berufsunfähigkeitsversicherung—— Auszahlung der versicherten Pension bereits ab einer festgestellten ununterbrochenen 6 Monate andauern- den Berufsunfähigkeit von 50 %. Eine Person gilt grundsätzlich als berufsunfähig, wenn der Beruf aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen (zu mindestens 50 %) nicht mehr ausgeübt werden kann.—— Erhöhung der Berufsunfähigkeitspension ohne neuerliche Gesundheitsprüfung bei bestimmten Lebensereignissen.—— Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz.—— Vertragshilfe: Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung für bis zu 24 Monate vorübergehend auf die Mindest-BU Pension zu reduzieren. Die Erhöhung auf die zuletzt versicherte Berufsunfähigkeitspension erfolgt ohne neuerliche Gesundheitsprüfung. Die Prämie wird unter Berücksichtigung der reduzierten Prämienleistung während der Vertragshilfe auf Basis der dem Vertrag zugrunde liegenden Tarif- und Vertragsgrundlagen neu berechnet und entsprechend erhöht.—— Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit: Es wird zwischen einer konkreten Verweisbarkeit (Generali) und einer abstrakten Verweisbarkeit (Sozialversicherung) unterschieden. Bei der abstrakten Verweisbarkeit kann die Sozialversicherung auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, die noch ausgeübt werden kann, unabhängig von der bisherigen Lebensstellung. Die Generali verweist nach der konkreten Verweisbarkeit. Der Versicherte kann nur auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den er tatsächlich ausübt oder ausgeübt hat und die – in Bezug auf Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung, soziale Wertschätzung und Einkommen – mit der durch die bis- herige berufliche Tätigkeit geprägten Lebensstellung vergleichbar ist.—— Keine Meldepflicht bei einer Berufsänderung: Sollte sich die berufliche Situation ändern, ist der Versicherungsnehmer nicht verpflichtet dies zu melden (Ausnahme bei einer bestehenden Berufsunfähigkeit: Eine Berufsänderung oder Wiederaufnahme ist dem Versicherer zu melden).—— Für Berufseinsteiger – die Start-BU mit Verlängerungsoption: Ideal für Studenten, Lehrlinge und Berufs- einsteiger, fixe Laufzeit von 5 Jahren, Abschluss vom 15. bis zum 30 Lebensjahr möglich, Verlängerungsoption bei Vertragsablauf* (*zum Ablauf der Versicherungsdauer der Start-BU von 5 Jahren kann der Kunde auf die passende Versicherungsdauer umsteigen. Für den Folgevertrag gelten die zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarif und Vertragsgrundlagen sowie der dann ausgeübte Beruf der versicherten Person.) Weiterer Vorteil: Keine Gesundheitsprüfung bei Umstieg von der Start-BU in die SBU.

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungKann es jeden treffen?1. Wer sollte eine BU haben?Familienversorger Angestellte/Arbeiter Hausfrau Student/LehrlingBeamter Freiberufler Unternehmer2. Wen trifft es? Das Leben ist nicht planbar - es kann jeden treffen.3. Welche Ursachen gibt es für eine geminderte Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit? Unfälle: 1 %Erkrankungen von sonstigeMuskeln, Skelett und Ursachen: 16 %Bindegewebe: 30 % Krebs und Tumore: 12 %psychiatrische ErkrankungenErkrankungen: 29 % des Herz-Kreislauf- Systems: 12 % Quelle: Statistisches Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 20144. Lösung: Absicherung der finanziellen Folgen im Falle einer Berufsunfähigkeit durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung5. Ein Schadensfall. Und dann? Kunde hat keine BU = Kunde erhält eine möglich staatliche Vorsorge = es entsteht eine Einkommenslücke Kunde hat eine BU = Kunde erhält eine mögliche staatliche Vorsorge + die versicherte BU Pension = Ausgleich bzw. Minderung der Einkommenslücke

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungEin SchadensvergleichAuto MenschVandalismus SchlaganfallParkschaden KrebsGlasbruch BandscheibenvorfallWildschaden KnochenbruchMotorschaden PsychoseHagelschaden QuerschnittslähmungKosten für einen Totalschaden Kosten für den Verlust des EinkommensSkoda Oktavia Active TSI EUR 21.170,- Jahreseinkommen Angestellter Netto EUR 24.400,-Kosten für die Wiederbeschaffung Entstehender Einkommensverlust über die JahreListenpreis EUR 21.170,- 24.400,- x angenommen 10 Jahre EUR 244.000,-

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungDie Vollkaskoversicherung für die ArbeitskraftUnsere Kunden haben meist ihr Auto und das Eigenheim gut versichert. Doch wie steht es um die Absicherung derArbeitskraft? So wie die Kfz- oder Sachversicherung zum selbstverständlichen Versicherungsschutz zählt, sollte auchdie Absicherung der Arbeitskraft ein „Muss“ sein.Zum Vergleich:Absicherungsvarianten für das Auto Absicherungsvarianten der ArbeitskraftVollkasko 333 staatliche Vorsorge + Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) 3 3 3Teilkasko 33 staatliche Vorsorge + Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) 3 3gesetzliche Kfz-Haftpflicht 3 staatliche Vorsorge 3Berechnung der möglichen Vorsorgelücke:Wie bei allen Versicherungen soll auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung das tatsächliche Risiko versichert undeine Überversicherung vermieden werden. Dabei gelten folgende Regelungen für die Obergrenze der BU-Pension:60 % des aktuellen Bruttoeinkommens oder 75 % des aktuellen Nettoeinkommens.WICHTIG: Das 13. und 14. Monatsgehalt sind auf monatliche Basis umzurechnen und werden so bei der Berechnungder Obergrenze berücksichtig.Berechnung Bruttovariante Berechnung Nettovariante EURMonatsbezug Brutto inkl. 13. und. 14. Gehalt EUR Monatsbezug Netto inkl. 13. und. 14. Gehalt EURdavon 60 % = BU Einkommenslücke pro Monat EUR davon 75 % = BU Einkommenslücke pro Monat EURx 12 = BU Einkommenslücke pro Jahr EUR x 12 = BU Einkommenslücke pro Jahr

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungLeistungsvergleich(Auszug) Sozialversicherung Generali Gesetzliche Berufsunfähigkeitspension Mit 01. Jänner 2014 erfolgte eine wesentliche Verschärfung der Voraussetzung für die Gewährung der gesetzlichen Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension. Für ab dem 01. Jänner 1964 Geborene wurde bei Arbeitern und Angestellten die befristete Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension abgeschafft. Es wird versucht, die Betroffenen durch medizinische und berufliche Rehabilitation wieder in den Arbeits- markt einzugliedern. Verweisbarkeit Sozialversicherung Die Sozialversicherung verweist nach der abstrakten Verweisbarkeit. Jemand ist einzig und allein aufgrund der Tatsache verweisbar, dass er einen anderen Job ausüben könnte. Es erfolgt eine Umschulung und die Person muss sich dann selbst einen Job suchen. Die Arbeitsmarktlage wird NICHT berücksichtigt. Angestellte: Verweisung auf Tätigkeit innerhalb derselben Berufsgruppe. Arbeiter: Verweisung auf jeden anderen Teilberuf innerhalb des Berufsbildes. Selbstständige/Bauern/Hilfsarbeiter: Verweisung auf irgendeine Tätigkeit. Umschulung und Rehabilitation Sozialversicherung Gesetzliche Absicherung prüft bei ab dem 01. Jänner 1964 Geborenen immer, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation (=Umschulung) möglich ist. In diesem Fall erhält der Versicherte keine Berufsun- fähigkeitspension sondern Umschulungsgeld oder Rehabilitationsgeld. Anspruchsvoraussetzung in der Sozialversicherung Mindestanzahl von erworbenen Versicherungs- bzw. Beitragsmonaten muss erfüllt sein, um Anspruch auf Pension bei geminderter Arbeitsfähigkeit zu haben. Vor dem 27. LJ mindestens 6 Versicherungsmonate. Nach dem 27. LJ erfolgt ein sprunghafter Anstieg der erforderlichen Versicherungszeiten. Eine genau Beschreibung finden Sie auf folgen der Internetseite: www.pensionsversicherung.at Leistungsanspruch in der Sozialversicherung Leistung der Pension mit auf Pensionsantrag folgendem Monatsersten (Stichtag des Antrags ausschlaggebend, nicht der tatsächliche Beginn der Berufsunfähigkeit). Leistungshöhe Sozialversicherung Maximal 60 % vom letzten Einkommen.

Generali Berufsunfähigkeitsversicherung Generali Berufsunfähigkeitspension – Gut geschützt Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen zu mindestens 50 % außerstande ist, ihren zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – auszuüben und sie auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung ent- spricht. Verweisbarkeit Generali Die Generali verweist nach der konkreten Verweisbarkeit. Der Versicherte kann auf einen anderen Beruf verwiesen werden, den er tatsächlich ausübt oder ausgeübt hat und die – in Bezug auf Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrung, soziale Wertschätzung und Einkommen – nicht deutlich unter der bisherigen beruflichen Tätigkeit liegt. Umschulung und Rehabilitation Generali Die private BU-Vorsorge leistet im Falle von Berufsunfähigkeit unabhängig davon, ob Umschulung/Reha- bilitation möglich wäre. Anspruchsvoraussetzung Generali Versicherungsschutz besteht ab Versicherungsbeginn, unabhängig davon, wie lange die versicherte Per- son bereits gearbeitet hat. Leistungsanspruch Generali Grundsätzlich ab Antrag auf Leistung aus der BU-Versicherung, aber wenn ein Nachweis vorliegt, dass die Berufsunfähigkeit schon länger besteht, dann Leistung bis zu 3 Jahre rückwirkend, wenn zu diesem Zeitraum die Versicherung bereits bestand. Leistungshöhe Generali Individuell nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag (max. Realeinkommen bei Antragstellung, 60 % vom Brutto- bzw. 75 % vom Nettoeinkommen).

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungBU Schadensbeispiele Franz M. Beruf: Koch Geburtsjahr: 1994 BU-Pension: EUR 500,- monatlich Herr Franz M. ist gelernter Koch und war in diesem Beruf bis zur Berufsunfähigkeit im Jahr 2013 tätig. Bei Herrn M. wurde 2013 ein Hypophysenadenom (gutartiger Kopftumor) diag- nostiziert. Das führte zu einer motorischen wie auch psychischen Beeinträchtigung sowie der Beeinträchtigung der Augenmuskeln und zu einer ausgeprägten Vergrößerung der Hände. In diesem Zusammenhang ist eine Berufsausübung als Koch zumindest vorübergehend nicht möglich. Eine vollständige Genesung ist aus heutiger Sicht nicht gegeben. Die BU-Leistung wird seit Oktober 2013 ausbezahlt. Hermann K. Beruf: KFZ-Mechaniker Geburtsjahr: 1972 BU-Pension: EUR 340,- monatlich Herr Hermann K. ist gelernter KFZ-Mechaniker und seit 2014 berufsunfähig. Auslöser für die Berufsunfähigkeit war eine nicht operable Hornhautverkrümmung (rechts 70 %, links 35 %) sowie mehrere Bandscheibenvorfälle, welche zudem chronische Schmerzen auslösen. Da Herr K. als KFZ-Mechaniker seine Tätigkeit im Stehen verrichtet und teils schwer heben muss, ist eine Berufsausübung als KFZ-Mechaniker nicht mehr möglich. Die Generali über- nimmt die BU-Zahlung. Sandra H. Beruf: Krankenschwester Geburtsjahr: 1964 BU-Pension: EUR 350,- monatlich Frau Sandra H. ist seit ihrer Ausbildung als Krankenschwester im Krankenpflegebereich tätig. Aufgrund der schweren körperlichen Belastung durch die Pflege der Patienten wurden Abnützungen sämtlicher Gelenke, wie auch eine Wirbelsäulenveränderung diagnostiziert. Eine weitere Berufsausübung ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Die Generali übernimmt die BU-Zahlung.

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungBU Schadensbeispiele Rudolf S. Beruf: Fuhrparkleiter Geburtsjahr: 1965 BU-Pension: EUR 667,- monatlich Herr Rudolf S. ist Fuhrparkleiter bei einer Möbelfirma. Aufgrund einer Gürtelrose und eines Tinnitus ist eine vorübergehende Ausübung dieser Tätigkeit nicht möglich. Die Gürtelrose verursacht starke Schmerzen, was in weiterer Folge zu einer depressiven Störung führt und den Allgemeinzustand von Herrn S. massiv beeinträchtigt. Eine Aufnahme der beruf- lichen Tätigkeit ist nach einer erfolgreichen Therapie nicht ausgeschlossen. Die Pension wird vorerst befristet ausbezahlt. Martin L. Beruf: Exportsachbearbeiter Geburtsjahr: 1991 BU-Pension: EUR 862,- monatlich Herr Martin L. ist seit 2012 durch einen Motorradunfall ab der Halswirbelsäule quer- schnittsgelähmt. Eine Rückkehr in den ausgeübten Beruf ist nicht mehr möglich. Herr L. hat aufgrund seines Alters und der geringen Anzahl der Versicherungsjahre in der Sozialversicherung (Angestellter) eine kleine staatliche Berufsunfähigkeitspension. Die Generali leistet mit einer monatlichen BU-Pension von EUR 862,- einen wesentlichen Anteil.

Generali BerufsunfähigkeitsversicherungWesentliche Eckpunkte-TarifbeschreibungTarifkürzel: U-SBU bzw. BUZ-P/BUZ-R Altersgrenzen Eintritt: 15 - 50 Jahre 15 - 30 Jahre bei Start-BUAltersgrenzen Endalter: max. 65 Jahre bzw. laut BerufstabelleLaufzeit/Versicherungsdauer: abhängig von Eintrittsalter, Berufsgruppe und Versicherungsdauer mindestens 5 Jahre maximal 50 JahreLeistungsdauer: mindestens bis zum 55. Lebensjahr maximal bis zum 65. LebensjahrPrämienzahlung: monatlich, viertel-, halbjährlich und jährlichBU-Pension: mindestens EUR 300,- pro MonatGewinnbeteiligung: BonussystemTarifierungsmerkmale: als Einzeltarif (U-SBU) oder als Zusatztarif (BUZ) bei ausgewählten Tarifen möglichLeistung SBU: Im Schadensfall wird die vereinbarte BU-Pension ausbezahlt und die SBU Prämie übernommenLeistung BUZ: Prämienübernahme im Falle einer Berufsunfähigkeit für die Hauptversich- erung. Weiters kann bei Risikotarifen eine BU-Pension zusätzlich vereinbart werden.Wertsicherung: Wertsteigerungsklausel (3 % p.a.) (Basis: SBU-Pension)BUZ-Wartezeiten: Bei der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ-P) mit Prämienbefrei- ung besteht die Möglichkeit ohne BU-Gesundheitsprüfung unter bestimmten Voraussetzungen (Alter <= 45, Jahresprämie <= EUR 1.500,-, Dynamik <= 4 %) eine Wartezeit von 3 Jahren zu vereinbaren. Das bedeutet, dass bei Eintritt der Berufsunfähigkeit innerhalb dieser Wartezeit die Leistungen nur dann erbracht werden, wenn die Berufsunfähigkeit ausschließlich durch einen Unfall herbeige- führt wird. Andernfalls erlischt die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.Zielgruppe: Berufseinsteiger und Personen, die bereits im Berufsleben stehen

Generali ErwerbsunfähigkeitsversicherungWenn’sdarauf ankommt.Highlights der Generali Erwerbsunfähigkeitsversicherung—— Volle Auszahlung der Pension, wenn der Kunde weniger als 3 Stunden pro Tag für die Dauer von mindestens 6 Monaten einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann—— Weltweiter Versicherungsschutz im Beruf und in der Freizeit—— Möglichkeit der Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitspension ohne neuerliche Gesundheitsprüfung bei bestimmten Lebensereignissen—— Keine Meldepflicht bei Berufsänderung: Sollte sich die berufliche Situation ändern, ist der Kunde nicht verpflich- tet, dies zu melden—— Kinder sind bereits ab dem 10. Lebensjahr versicherbar—— Umstiegsoption von der Erwerbsunfähigkeits- in die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum 27. Geburtstag (Details entnehmen Sie bitte den gültigen Versicherungsbedingungen)—— Vertragshilfe: Bei finanziellen Engpässen besteht die Möglichkeit, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung für bis zu 24 Monate vorübergehend auf die Mindest-EU Pension zu reduzieren. Die Erhöhung auf die zuletzt versicherte Erwerbsunfähigkeitspension erfolgt ohne neuerliche Gesundheitsprüfung.—— Wählbare Leistungsanpassung (Wertsteigerung): Um auch künftig den Wert der Pension zu erhalten, kann eine jährliche Leistungsanpassung als Zusatzoption eingeschlossen werden.

Generali ErwerbsunfähigkeitsversicherungEU Schadensbeispiele Anita F. Beruf: selbstständige Friseurmeisterin Geburtsjahr: 1969 EU-Pension: EUR 700,- monatlich Frau Anita F. erleidet im Laufe von 3 Jahren einen Bandscheibenvorfall im Lenden- sowie einen im Halswirbelsäulenbereich. Trotz operativer Eingriffe verbleiben neurologische Beschwerden im linken Bein sowie in der rechten Hand. Angesichts der Intensität der Beschwerden wird gutachterlich festgestellt, dass eine Tätigkeit als Friseurin überhaupt nicht mehr und eine Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 3 Stunden darstellbar ist. Die Generali über­nimmt die EU-Zahlung. Markus B. Beruf: Dachdecker Geburtsjahr: 1988 EU-Pension: EUR 500,- monatlich Herr Markus B. erleidet bei einem Sturz von einem 2,5 m hohen Dach ein Schädelhirntrauma. Trotz anschließender intensiver Therapien verbleibt eine posttraumatische Hirnleistungsstörung mit der Folge, dass Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt gar nicht mehr möglich sind. Die Generali übern­ immt die EU-Zahlung. Nina G. Beruf: Elektrotechnikerin Geburtsjahr: 1980 EU-Pension: EUR 650,- monatlich Frau Nina G. erblindet in Folge einer Batterieexplosion. Da es sich um einen Dauerschaden handelt, wird festgestellt, dass berufliche Tätigkeiten in nennenswertem Rahmen nicht mehr möglich sind. Die Generali übern­ immt die EU-Zahlung.

Generali ErwerbsunfähigkeitsversicherungEU Schadensbeispiele Hermann F. Beruf: Bankangestellter Geburtsjahr: 1974 EU-Pension: EUR 900,- monatlich Herr Hermann F. erkrankt an Darmkrebs. Trotz erfolgreicher Therapie (Operation und Chemo) entwickelt sich als Folge der Chemo-Therapie beim Betroffenen eine Polyneuropathie (Erkrankung des peripheren Nervensystems) vor allem in den unteren Extremitäten. Aufgrund der damit verbunden Sensibilitätsstörungen und Schmerzen ist das berufliche Leistungsvermögen deutlich unter 3 Stunden gesunken. Die Generali über­ nimmt die EU-Zahlung. Gustav M. Beruf: Kranführer Geburtsjahr: 1959 EU-Pension: EUR 400,- monatlich Herr Gustav M. (Raucher und übergewichtig) erleidet einen Schlaganfall. Als Folge verbleibt eine teilweise Lähmung einer Körperseite (Hemiparese) sowie insbesondere Sprachstörungen, die ihm eine berufliche Tätigkeit dauerhaft unmöglich machen. Die Generali übern­ immt die EU-Zahlung.

Generali ErwerbsunfähigkeitsversicherungWesentliche Eckpunkte-TarifbeschreibungTarifkürzel: U-EU 10 - 50 Jahre Altersgrenzen Eintritt: Altersgrenzen Endalter: maximal 65 Jahre bzw. laut BerufstabelleLaufzeit/Versicherungsdauer: mindestens 5 Jahre maximal 55 JahreLeistungsdauer: maximal EndalterPrämienzahlung: monatlich-, viertel-, halbjährlich oder jährlich bei laufender Prämienzahlung, mindestens EUR 15,- pro MonatVersicherte EU-Pension: mindestens EUR 300,- pro MonatGewinnbeteiligung: BonussystemTarifierungsmerkmale: als Einzeltarif (U-EU) möglichWertsicherung: Wertsteigerungsklausel (3 % p.a.) (Basis: EU-Pension)Leistung EU: Im Schadensfall wird die vereinbarte EU-Pension ausbezahlt und die EU Prämie übernommen.Zielgruppe: alle Berufstätige und Kinder. Besondere Eignung für jene Personen, bei denen die SBU möglicherweise zu teuer wird (z.B. Dachdecker usw.)

Generali Rundum-AbsicherungDas Leben ist nicht planbar - die Risikovorsorge schon Generali RISK Control AblebensversicherungZusatzversicherung Generali Berufsunfähigkeits- bei schwerer Risikovorsorge versicherung*Krebserkrankung Erwerbsunfähigkeitsversicherung**wahlweise BU oder EU

Generali ProduktvergleichUnterschied zwischen einer BU und EU(grober Auszug) und wesentliche InhalteSpezifikation BerufsunfähigkeitsversicherungPrognosezeitraum wenn bisheriger Beruf zu weniger als 50 % ausgeübt werden kann (durch Krankheit, Unfall, Kräfteverfall…) voraussichtlich 6 Monate andauerndArbeitsumfang (Verweisbarkeit) Einkommenssituation und berufliche Stellung wichtiges KriteriumZielgruppe alle BerufstätigenAbschlussmöglichkeit (Versicherung von ab dem 15. LebensjahrKindern) 3 Ja, von Start-BU in BU (laut Regelung)Umstiegsoption 3 Ja (SBU und EU gleich)Nachversicherungsoption 3 Ja (SBU und EU gleich)Rückwirkende Leistung 3 Ja (SBU und EU gleich)Vertragshilfe 3Ja (SBU und EU gleich)Weltweiter Versicherungsschutz je nach Beruf, Eintrittsalter und GesundheitszustandPrämienhöhe monatliche PensionAbsicherung Absicherung bei Verlust der Arbeitsfähigkeit im bisher ausgeübten BerufArgumente beim Kunden

Generali ProduktvergleichSpezifikation ErwerbsunfähigkeitsversicherungPrognosezeitraum wenn kein Beruf länger als drei Stunden ausgeübt werdenArbeitsumfang (Verweisbarkeit) kann (durch Krankheit, Unfall, Kräfteverfall…)Zielgruppe voraussichtlich 6 Monate andauerndAbschlussmöglichkeit (Versicherung vonKindern) Verweisung auf jede Tätigkeit am allgemeinen ArbeitsmarktUmstiegsoption möglich. Keine Rolle spielt die bisherige Lebens- und Einkom-Nachversicherungsoption menssituation, die berufliche Stellung und der zuletzt ausge-Rückwirkende Leistung übte Beruf.VertragshilfeWeltweiter Versicherungsschutz alle Berufstätigen und Kinder ab dem 10. LebensjahrPrämienhöhe ab dem 10. LebensjahrAbsicherung 3 Ja, von EU in BU (laut Regelung)Argumente beim Kunden 3 Ja (SBU und EU gleich) 3 Ja (SBU und EU gleich) 3 Ja (SBU und EU gleich) 3 Ja (SBU und EU gleich) je nach Beruf, Eintrittsalter und Gesundheitszustand, teils über 50 % günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da geringerer Leistungsumfang monatliche Pension Basisschutz zur Absicherung der Arbeitskraft. Alternative zur SBU mit weniger Deckung (unabhängig vom zuletzt ausgeüb- ten Beruf).

Die Generali Versicherung STEIERMARK VORARLBERGist immer in Ihrer Nähe. T +43 316 8056 0 T +43 5574 4941 0 [email protected] [email protected] Conrad-von-Hötzendorf-Straße 8 Quellenstraße 1T +43 1 51590 0 8010 Graz 6900 [email protected] 2 OBERÖSTERREICH SALZBURG1030 Wien T +43 732 7636 0 T +43 662 8680 0 [email protected] [email protected] Adalbert-Stifter-Platz 2 Markus-Sittikus-Straße 12T +43 2682 63146 0 4020 Linz 5024 [email protected]ße 20-22 TIROL KÄRNTEN/OSTTIROL7000 Eisenstadt T +43 512 5926 0 T +43 463 5829 0 [email protected] [email protected]ÖSTERREICH Maria-Theresien-Straße 51-53 Burggasse 9T +43 2742 315 0 6020 Innsbruck 9020 [email protected] 37-413100 St. Pö[email protected] Generali Gesundheits-Hotline: 0800 20 444 00generali.atgeneralibank.atStand 12/2016


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