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HD Katalog 2.0 Interaktiv

Published by HD FURNITURE FITTINGS, 2023-04-20 13:02:57

Description: HD Katalog 2.0 Interaktiv

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ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
101
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.
Möbelgriff Aluminium
Furniture handle aluminium
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
181 x 35 x 34,5
160
37003822
antik Zink
antique zinc
181 x 35 x 34,5
160
37003824
schwarz matt
black matt
181 x 35 x 34,5
160
37003834
antik Messing
antique brass
181 x 35 x 34,5
160
37003814


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
102
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
schwarz matt
black matt
172 x 18 x 28
160
37006034
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
antik Kupfer
antique copper
143 x 20 x 26
128
37006144
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
goldfarben, gebürstet
golden, brushed
222 x 9 x 27
192
37045926
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
200 x 12 x 26
192
37006322


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
103
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
174 x 29 x 26,4
160
37000222
schwarz matt
black matt
174 x 29 x 26,4
160
37000234
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Chrom glanz
polished chrome
172 x 6,5-12,5
x 30
160
37006208
Edelstahloptik
stainless steel optic
172 x 6,5-12,5
x 30
160
37006222
titangrau
titanium grey
172 x 6,5-12,5
x 30
160
37006277
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
104
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
230 x 10 x 30
192
37006522
schwarz matt
black matt
230 x 10 x 30
192
37006534
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
51 x 15 x 32
37006622
schwarz matt
black matt
51 x 15 x 32
37006634


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
105
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
antik Zink
antique zinc
177 x 9-19 x 36
160
37006724
schwarz matt
black matt
177 x 9-19 x 36
160
37006734
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
202 x 10 x 29
192
37006822
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
106
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
171 x 7,5-12
x 33
160
37006922
schwarz matt
black matt
171 x 7,5-12
x 33
160
37006934
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
175 x 8 x 32
160
37010422
perlgrau
pearl grey
206 x 8 x 32
192
37010577


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
107
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
schwarz matt
black matt
148 x 18 x 26,5
128
37007034
antik Messing
antique brass
148 x 18 x 26,5
128
37007014
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.
Möbelgriff Aluminium
Furniture handle aluminium
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
195 x 25 x 28
160
37000722
antik silber
antique silver
195 x 25 x 28
160
37000724


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
108
Möbelgriff Aluminium
Furniture handle aluminium
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
titangrau
titanium grey
180 x 5/18
x 35
160
37007177
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
schwarz matt
black matt
191 x 32 x 30
160
37003034


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
109
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
176 x 7 x 32
160
37009422
schwarz matt
black matt
176 x 7 x 32
160
37009434
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
110
Möbelgriff Aluminium
Furniture handle aluminium
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
240 x 15 x 39
192
37002722
Möbelgriff Edelstahlrohr
Furniture handle stainless steel tube
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik,
gebürstet
stainless steel optic,
brushed
212 x 14 x 46
192
37519222
Möbelgriff Aluminium
Furniture handle aluminium
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
137 x 9 x 32
128
37036022


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
111
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Chrom glänzend
shiny chrome
138 x 13 x 27
128
37007308
Edelstahloptik
stainless steel optic
170 x 13 x 27
160
37007422
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
212 x 25 x 36
192
37002522
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
112
Möbelgriff Aluminium
Furniture handle aluminium
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
titangrau
titanium grey
240 x 13,5 x 30
224
37007877
schwarz matt
black matt
175 x 13,5 x 30
160
37007934


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
113
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
schwarz matt,
Griffstange geriffelt
black matt,
grooved handle bar
240 x 22 x 35
160
37008034
schwarz matt,
Griffstange glatt
black matt,
even handle bar
240 x 22 x 35
160
37008134
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
schwarz matt
black matt
50 x 19,5 x 25,5
37005234
goldfarben
golden
50 x 19,5 x 25,5
37005226
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
114
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
50 x 25 x 28
32
37005022
schwarz Strukturlack
black textured finish
50 x 25 x 28
32
37005029
schwarz matt
black matt
50 x 25 x 28
32
37005034
titangrau
titanium grey
50 x 25 x 28
32
37005077


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
115
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
Ø: 65
H: 21
37005422
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
Ø: 60
H: 20
37005322
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
50 x 50 x 30
32
37005122
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
116
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
96 x 30 x 28
64
37008622
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
goldfarben, gebürstet
golden, brushed
105 x 26 x 20
64
37008726
goldfarben, gebürstet
golden, brushed
140 x 26 x 20
96
37008826


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
117
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Chrom glänzend
shiny chrome
180 x 25 x 25
160
37008208
Edelstahloptik
stainless steel optic
210 x 25 x 25
192
37008322
Möbelgriff Aluminium
Furniture handle aluminium
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
245 x 7,5 x 20
224
37008422
schwarz matt
black matt
180 x 7,5 x 20
160
37008534
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
118
Möbelgriff gegossener Beton
Furniture handle casted concrete
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
natur
natural
150 x 35 x 18
128
37960038
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Satin anthrazit
satin anthracite
150 x 35 x 18
128
37008993
oxidiertes Bronze
oxidized bronze
150 x 35 x 18
128
37008992


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
119
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
schwarz mit
Echtholzfurniereinlage
Nussbaum
black with real wood
veneer inlay,
walnut tree
150 x 35 x 18
128
37009074
schwarz mit
Echtbetoneinlage,
geglättet
black with concrete
inlay,
smoothed
150 x 35 x 18
128
37009038
schwarz mit
Steinguteinlage,
strukturiert
black with stoneware
inlay,
textured
150 x 35 x 18
128
37009037
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
120
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
weiß mit
Echtholzfurniereinlage
Nussbaum
white with real wood
veneer inlay,
walnut tree
150 x 35 x 18
128
37009174
weiß mit
Echtbetoneinlage,
geglättet
white with concrete
inlay,
smoothed
150 x 35 x 18
128
37009138
weiß mit
Steinguteinlage,
strukturiert
white with stoneware
inlay,
textured
150 x 35 x 18
128
37009137


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
121
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
schwarz mit
Echtholzfurniereinlage
Nussbaum
black with real wood
veneer inlay,
walnut tree
50 x 50 x 23
16
37019074
schwarz mit
Echtbetoneinlage,
geglättet
black with concrete
inlay,
smoothed
50 x 50 x 23
16
37019038
weiß mit
Steinguteinlage,
strukturiert
white with stoneware
inlay,
textured
50 x 50 x 25
16
37019137
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
weiß mit Digitaldruck
white with digital print
35 x 35 x 18
16
37019299
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
122
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
150 x 50 x 25
128
37009522
weiß
white
150 x 50 x 25
128
37009531
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
50 x 50 x 22
32
37019522


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
123
Möbelgriff Zamak
Furniture handle zamac
Ausführung
Finish
Abmessungen
Dimensions
(L x B/W x H)
mm
Bohrdistanz
Hole
distance
mm
Artikel-Nr.
Art. No.
Edelstahloptik
stainless steel optic
180 x 23 x 23
32
37009722
Beton-Strukturlack
concrete textured
finish
180 x 23 x 23
32
37009738
goldfarben, gebürstet
golden, brushed
180 x 23 x 23
32
37009726
schwarz matt
black matt
180 x 23 x 23
32
37009734
Andere Größen und Oberflächen auf Anfrage.
Ask for other sizes and finishes.


ZIERBESCHLÄGE
Decorative Furniture Fittings
124


Dienstleistungen
Services


DIENSTLEISTUNGEN
Services
126
Global Sourcing, Prozessoptimierung, Kosteneffizienz -
wichtige Faktoren, um Ihre Rendite zu erhöhen.
Fokussieren Sie deshalb künftig Ihre Kapazitäten auf den
strategischen Einkauf! HD-Möbelzubehör bietet in Zusam-
menarbeit mit Ihnen für gemeinsam definierte Artikel:
Die Abwicklung von Einkauf und Disposition
Lagerhaltung und Kommissionierung
Termingerechte Anlieferung
Finanzierung und Kreditorenbuchhaltung
Just in Time
Die sichere, termingerechte und kostenoptimierte
Versorgung steht im Mittelpunkt eines individuell auf
Ihr Unternehmen zugeschnittenen Konzeptes.
Reibungsloser Betriebsablauf
Senkung der Prozesskosten
Mehr Kapazität für den strategischen Einkauf
Optimierung der Preisbasis
Eine DV-Anbindung über EDI beschleunigt den Informa-
tionsaustausch und macht die Beschaffungsvorgänge
jederzeit transparent - bei gleichzeitiger Reduzierung der
Verwaltungsvorgänge.
Ihre Vorteile:
Optimierung der Beschaffungsprozesse
Reduzierung der Beschaffungskosten
Reduzierung der Teilvielfalt
Transparenz in den Beschaffungsvorgängen
Reduzierung der Lieferantenzahl
Verkürzung der Gesamtdurchlaufzeit
Beschleunigung des Informationsaustausches
Dezentralisierung des Bestellwesens
Reduzierung des Maverick-Buying
Reduzierung der Einkaufspreise
Optimierung des Lieferservices
Abbau von Lagerbeständen
Global sourcing, process optimization, cost efficiency -
important factors to increase your return on investment.
Focus your future resources on strategic purchasing!
HD Furniture Accessories, in mutual cooperation, provides
for jointly defined items:
The processing of purchasing and disposition
Warehousing and picking
On-time delivery
Financing and accounts payable processing
Just-in-Time
The secure, timely and cost-optimized supply is
the focus of a concept tailored to your individual
needs.
Smooth operation
Reduction of process costs
More resources and capacity for strategic purchasing
Optimization of the price base
An EPD link via EDI speeds up the exchange of information
and makes the procurement processes transparent at all
times - while at the same time reducing administrative
process costs.
Your advantages:
Optimization of procurement processes
Reduction of procurement costs
Reduction of part variety
Process transparency
Reduction of the number of suppliers
Shortening of total processing time
Acceleration of information exchange
Decentralization of the ordering system
Reduction of Maverick Buying
Reduction of purchase prices
Delivery of service optimization
Stock dismantling
C-Teile Management
C-parts management


DIENSTLEISTUNGEN
Services
127
Zur Montage von Küchen- und Möbelsystemen bieten wir
Ihnen für alle Produktbereiche eine leistungsfähige und
zuverlässige Konfektionierung im Beschlagbeutel aus
umweltfreundlicher, recycelter PE-Folie. Auf Wunsch mit
Aufdruck oder Etikett. Auch kleine Beutel können zum
Beispiel mit einer Aufbauanleitung versehen werden.
Manuell
Halbautomatisch
Vollautomatisch
Manuelle Kontrolle
Elektronische Endkontrolle
Umweltfreundliche PE-Folie
Mit Aufdruck oder Etikett
For easy installation of kitchen and furniture systems, we
offer efficient and reliable assembly in fitting bags made
of environmentally friendly PE foil for all product areas.
Imprint or label on request. Even small bags can be
provided - for instance, with a construction manual.
Manual
Semi-automatic
Fully automatic
Manual control
Electronic final inspection
Environmentally friendly PE foil
Optional imprint or label
Beschlagbeutelverpackung
Automated Bag Packing


DIENSTLEISTUNGEN
Services
128
Für Ihre individuellen Bedürfnisse bieten wir Ihnen auf
Wunsch ein Liefersystem nach der verbrauchsorientierten
Kanban-Methode mit flexibler Produktionssteuerung nach
dem Pull-Prinzip an.
Die Kanban-Systematik bietet aufgrund der dezentralen
Prozesssteuerung ein hohes Anpassungspotential bei
kurzfristigen Bedarfsänderungen.
Durch konstante Materialverfügbarkeit bei reduzierter
Kapitalbindung schöpfen Sie Ihre betrieblichen Potenziale
voll aus und verschaffen sich somit echte
Wettbewerbsvorteile.
Individuelle Projektumsetzung
Definition der Kanban-Artikel
Einrichtung eines vollbestückten Kanban-Lagers in
Ihrem Hause
Kontinuierlicher Abgleich des Kanban-Lagers
Automatische Nachdisposition bei Anbruch oder
Verbrauch einer Kanban-Menge
Automatische Nachlieferung der verbrauchten Mengen
Regelmäßiger Abgleich der definierten Kanban-Mengen
mit Ihnen
Ihre Vorteile:
Reduktion Ihrer Lagerbestände bei konstanter
Verfügbarkeit
Stark reduzierte Kapitalbindung
Stark reduzierter Administrationsaufwand
Upon request, we can offer you a delivery system based on
the demand-oriented Kanban method, enabling flexible
production control according to the pull principle.
The decentralized process control of the Kanban system
offers a high adaptive potential to short-term changes in
demand.
Constant material availability combined with reduced
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potential and provide real competitive advantages.
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headquarters
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Lieferlogistik im Kanban-System
Kanban delivery logistics


DIENSTLEISTUNGEN
Services
129
Jeder liebt seinen eigenen Stil - die einen mögen es
puristisch, die anderen eher urban oder auch ländlich.
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Design, Konstruktion und Funktion
Design, construction and function


§ 1 Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Verkäufer mit seinen Vertragspartnern
(nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst
wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Verkäufer auf ein Schreiben Bezug
nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen
den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden
durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
(3) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Pro-
kuristen sind die Mitarbeiter des Verkäufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Faxform.
(4) Angaben des Verkäufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen
und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerk-
male, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen
darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(5) Der Verkäufer behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berech-
nungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers weder als solche noch
inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen des Verkäufers diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell
gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich – sofern nicht anders
spezifiziert - in EURO ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.
(2) Rechnungsbeträge sind innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkäufer. Schecks
gelten erst nach Ablauf der Rückbelastungsfrist als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß
§ 247 BGB zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
(4) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände
bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkäufers durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.
§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.
(2) Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
(3) Der Verkäufer kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom Auftraggeber eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um
den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nicht nachkommt.
(4) Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B.
Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten
bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die
der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist,
berechtigt dies den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeit-
raum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
(6) Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz nach Maßgabe
des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen beschränkt.
§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bad Salzuflen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation
zu erfolgen hat.
(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers.
(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die
Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Auf-
traggeber angezeigt hat.
(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkäufer betragen die Lagerkosten 0,25% des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die
Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
(5) Die Sendung wird vom Verkäufer nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
(6) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

die Lieferung und, sofern der Verkäufer auch die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist,

der Verkäufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach diesem § 5 (6) mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,

seit der Lieferung oder Installation fünf Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit
Lieferung oder Installation fünf Werktage vergangen sind und

der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkäufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich be-
einträchtigt, unterlassen hat.
§ 6 Gewährleistung, Sachmängel
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.
(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer
Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht binnen zehn Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge
zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen zehn Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte;
war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen des Verkäufers
ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich
erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle
des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kauf-
preis angemessen mindern.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
General Terms and Conditions
Stand 01-2021


(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen
die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen
Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bei-
spielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt.
(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar
erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
§ 7 Schutzrechte
Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von mit üblichen Recherchen erkennbaren gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Um etwaigen Schäden
vorzubeugen oder solche zu minimieren, wird der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich informieren, falls er Anhaltspunkte dafür erkennen kann, dass die ihm vom Verkäufer gelieferten Produkte Rechte Dritter
verletzen könnten.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder
austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das
Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Scha-
densersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
(3) Bei Rechtsverletzungen durch vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers
geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche
gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
(4) Falls der Käufer wegen angeblicher Schutzrechtsverletzungen durch Dritte abgemahnt werden oder ähnliche Hinweise erhalten sollte, wird er den Verkäufer schriftlich auffordern, die gesamte Rechtsverteidigung
hiergegen zu übernehmen. Hierdurch wird die einheitliche und effektive Rechtsverteidigung gesichert.
§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
(1) Die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Ver-
tragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
(2) Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten
handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur
unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von
Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
(3) Soweit der Verkäufer gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung voraus-
gesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig,
soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Im Falle einer Haftung ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 2.000.000,-- für Personen- und Sachschäden sowie EUR
100.000,-- für Vermögensschäden je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
(6) Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies
unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern be-
stehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
(2) Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre
Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
(3) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für den Verkäufer.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen
sind unzulässig.
(5) Wird die Vorbehaltsware vom Käufer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung des Verkäufers als Hersteller erfolgt und der Verkäufer unmittelbar das Eigentum oder – wenn
die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im
Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Verkäufer eintreten sollte, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges
Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkäufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar
vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Verkäufer, soweit die Hauptsache ihm gehört, dem Käufer anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1
genannten Verhältnis.
(6) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware
anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an den Verkäufer ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B.
Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen
einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung
seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der
Käufer dem Verkäufer.
(8) Der Verkäufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der
danach freizugebenden Gegenstände liegt beim Verkäufer.
(9) Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber nach Wahl des Verkäufers Bad Salzuflen oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen den
Verkäufer ist in diesen Fällen jedoch Bad Salzuflen ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den inter-
nationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.
(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner
nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten,
soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten - z.B. Versicherungen und Auskunfteien wie Creditreform - zu übermitteln. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung unter https:// hd-fittings.com/datenschutzerklae-
rung sowie für Creditreform unter https://www.creditreform.de/herford/datenschutz.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
General Terms and Conditions
Stand 01-2021


HD-Möbelzubehör GmbH
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D-32107 Bad Salzuflen
Telefon (0)52 32 / 95 52-0
Telefax (0)52 32 / 95 52-52
eMail:
[email protected]
Internet: www.hd-fittings.com
Es gelten unsere Geschäftsbedingungen, die im Katalog abgedruckt sind. Gern senden wir Ihnen unsere Geschäftsbedingungen auf Anfrage zu.
Sie sind auch auf unserer website unter www.hd-fittings.com/agb/ einzusehen.


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