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Bedingungen & Konditionen revolutionSCREEN Deutsch

Published by info, 2021-11-28 13:40:40

Description: DE_Bedingungen&Konditionen_revolutionSCREEN

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Bedingungen und Konditionen 1. Umfang 1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die rechtliche Grundlage für die Beziehungen zwischen der revolutionSCREEN AG, Kantonsstrasse 43, 6048 Horw (\"revolutionSCREEN\") und Ihnen (\"Kunde\") in Bezug auf das Produkt revolutionSCREEN. Im Mittelpunkt der revolutionSCREEN-Produkte steht die Digital Signage Software und damit das Content Management System (nachfolgend \"CMS\" genannt), das den Namen \"revolutionSCREEN\" trägt. 1.2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Mit Verbrauchern schliesst die revolutionSCREEN AG keine Verträge. Weitere Informationen zu Ansprechpartnern und gesetzlichen Vertretern von revolutionSCREEN AG finden Sie im Impressum. 2. Registrierung und Abschluss des Abkommens 2.1. Die auf der Website angebotenen Leistungen sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und keine rechtsverbindlichen Offerten. Durch die ausdrückliche Bestellung der Leistung durch den Kunden gibt der Kunde ein Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch revolutionSCREEN AG zustande. Die Bestellung der Leistungen setzt eine wirksame Registrierung des Kunden voraus; der Kunde muss daher über ein Kundenkonto verfügen. 2.2. Das Ausfüllen des Registrierungsformulars auf der Plattform ist für die Registrierung obligatorisch. Alle geforderten Daten sind genau anzugeben und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. 2.3. Die Registrierung wird von revolutionSCREEN AG per E-Mail bestätigt. Dazu wird ein Schlüssel (String als Link zum Anklicken) an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Erst durch Anklicken des darin enthaltenen Links wird der Benutzer freigeschaltet und schliesst den Registrierungsprozess ab. Wenn der Link nicht innerhalb von vier (4) Wochen bestätigt wird, werden die eingegebenen Daten gelöscht. 2.4. revolutionSCREEN AG behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen. Es besteht daher kein Anspruch auf die Anmeldung. 3. Beschreibung der Dienstleistungen, Gegenstand der Vereinbarung 3.1. Alle Leistungen, die revolutionSCREEN AG im Zusammenhang mit dem revolutionSCREEN-Dienst erbringt, erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 3.2. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sind nur gültig, wenn sie von revolutionSCREEN AG schriftlich bestätigt wurden. 3.3. Merkmale von revolutionSCREEN revolutionSCREEN bietet verschiedene Funktionen zur Veröffentlichung von Inhalten auf vom Kunden betriebenen Digital Signage Systemen. Bei diesen Inhalten kann es sich entweder um eigene Inhalte des Kunden oder um von Kunden ausgewählte Inhalte handeln. Der genaue Umfang der Funktionen ist auf der Website www.revolutionSCREEN.net und deren Unterseiten zu finden. a) Medien-Datenbank revolutionSCREEN bietet eine Mediendatenbank zur Speicherung von Beiträgen oder Entwürfen oder Teilen davon (z.B. Texte, Bilder oder Videos) an (\"Mediendatenbank\"). Die Media-Database kann zur Speicherung von Inhalten und Dateien genutzt werden, die in revolutionSCREEN verwendet werden sollen. b) Verfügbarkeit über Internet Der Kunde hat über seine Zugangsdaten Zugriff auf die Software, die auf dem Server von revolutionSCREEN AG läuft und die oben genannten Funktionen bereitstellt; der Kunde erhält keine lokal zu installierenden Software oder den Quellcode der Lösung. Die Nutzung von revolutionSCREEN setzt einen Internetzugang voraus. Die Verpflichtung zur Bereitstellung von revolutionSCREEN ist erfüllt, wenn die Nutzung von revolutionSCREEN dem Nutzer im Jahresdurchschnitt (365 Tage) zu 98 % am WWW-seitigen Ausgang des revolutionSCREEN-Routers zur Verfügung steht. Von revolutionSCREEN nicht zu vertretende Beeinträchtigungen, insbesondere Änderungen des revolutionSCREEN AG | Kantonsstrasse 43 | 6048 Horw | revolutionSCREEN.net 1

Betreibers an der Funktionalität eines Dienstes, Störungen bei der Übertragung durch das Internet oder Störungen des Internetanschlusses des Kunden, bleiben unberücksichtigt. 3.4. Lizenz Model revolutionSCREEN AG bietet im Rahmen von revolutionSCREEN ausschliesslich ein Lizenzmodell an, das auf der Anzahl der erworbenen bzw. aktivierten Gerätelizenzen basiert. Der Nutzer kann sich nach dem Login in das CMS über die in seinem Account aktivierten Gerätelizenzen informieren. Sie befinden sich unter dem Untermenü „Konto- Einstellungen“ in der Übersicht \"Abonnements\". Die Berechnung der monatlichen bzw. jährlichen Rechnungsbeträge richtet sich nach dem in Punkt 6 der AGB erläuterten Preismodell und ist immer abhängig von der Anzahl der im Kundenkonto aktivierten Gerätelizenzen und der gewählten Software bzw. Softwareerweiterungen. 4. Lizenz und Copyright von revolutionSCREEN-Material 4.1. Recht auf Nutzung Der Erwerb von Rechten ist abhängig von der jeweiligen Art des revolutionSCREEN-Materials, wie es in diesem § 4 aufgeführt ist. 4.1.1. Nutzungsrecht für Bilder und Texte Der Nutzer erwirbt ein einfaches, kostenpflichtiges, zeitlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht an Texten und Bildern. Der Nutzer darf Texte und Bilder zur vorübergehenden Veröffentlichung im Wege der Vervielfältigung nutzen. In diesem Fall ist die Veröffentlichung oder elektronische Speicherung auf vier Wochen nach Lieferung durch revolutionSCREEN AG beschränkt. Eine Bearbeitung der Texte und Bilder durch den Nutzer ist nicht gestattet, ebenso wenig wie eine Übertragung oder Unterlizenzierung des Nutzungsrechts. 4.1.2. Nutzungsrecht für Videomaterial Der Erwerb von Rechten an Videomaterial unterscheidet sich je nach Präsentation auf der Plattform wie folgt: Bei einer dauerhaften Überlassung gegen eine einmalige Zahlung erwirbt der Nutzer ein einfaches, kostenpflichtiges Nutzungsrecht an dem jeweiligen Videomaterial. Dieses Nutzungsrecht ist zeitlich unbegrenzt, d.h. es ist nicht von der Dauer dieses Vertrages abhängig. Es ist jedoch inhaltlich begrenzt. Der Nutzer darf das Videomaterial zur Veröffentlichung im Wege des Abspielens zeitlich unbegrenzt nutzen. Im Falle einer wiederkehrenden Zahlung erwirbt der Nutzer jedoch ein einfaches, kostenpflichtiges Nutzungsrecht an dem jeweiligen Videomaterial. Dieses Nutzungsrecht ist auf die Dauer des Vertrages begrenzt und ist beschränkt in Bezug auf Gegenstand. In jedem Fall darf der Nutzer Videomaterial nur dann bearbeiten und Nutzungsrechte übertragen (d.h. das erworbene Nutzungsrecht einmalig übertragen und damit das Recht zur Nutzung des Videomaterials verlieren), wenn revolutionSCREEN AG diese Rechte für dieses Videomaterial bei der Beschreibung desselben auf der Plattform ausdrücklich einräumt. Zur Klarstellung: Mit der Übertragung des Nutzungsrechts kann der Kunde das Nutzungsrecht nur einmal und damit an einen einzigen Dritten übertragen. Eine (mehrfache) Unterlizenzierung ist in jedem Fall untersagt. 4.2. Urheberrecht Das Urheberrecht am gesamten Material von revolutionSCREEN AG verbleibt bei revolutionSCREEN oder den Drittquellen, sofern diese gekennzeichnet sind. Wo keine Urheberrechtsvermerke vorhanden sind, ist der Benutzer verpflichtet, das Urheberrecht von revolutionSCREEN AG oder der jeweiligen Drittquellen an geeigneten Stellen gut sichtbar anzubringen. Darüber hinaus hat der Nutzer nach besten Kräften dafür Sorge zu tragen, dass die Urheberrechte von revolutionSCREEN AG und/oder der Drittquellen vor unberechtigter Nutzung durch Dritte geschützt werden. Jegliche Nutzung des Materials von revolutionSCREEN AG für andere Zwecke und/oder auf andere Weise ist untersagt. Bei unberechtigter Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Materials und Nichtbeachtung des Urheberrechtshinweises muss der Nutzer revolutionSCREEN AG von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter freistellen. Das Recht von revolutionSCREEN AG und/oder Dritten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt. 4.3. Bild- und Videomaterial Wenn Bild- und/oder Videomaterial ohne die von revolutionSCREEN erstellten Vorlagen verwendet wird, muss das Bild- und/oder Videomaterial klar und deutlich mit dem Urheberrechts- und/oder Agenturvermerk \"Photo: revolutionSCREEN AG\" für Bilder und \"Video: revolutionSCREEN AG\" bei Videomaterial oder mit den entsprechenden Agenturvermerken versehen sein, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Bei Bild- und Videomaterial wird in der Regel nur das einfache Nutzungsrecht am Urheberrecht übertragen. Es wird nicht zugesichert, dass die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der Kunst oder der angewandten Kunst oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten ihre Zustimmung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Verwendung in der Werbung, erteilt haben. Es obliegt dem Nutzer, die im Einzelfall erforderliche Zustimmung einzuholen. Der Nutzer hat revolutionSCREEN AG insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen und trägt im Verhältnis zwischen Nutzer revolutionSCREEN AG | Kantonsstrasse 43 | 6048 Horw | revolutionSCREEN.net 2

und revolutionSCREEN AG alle Rechtsfolgen einer etwaigen Rechtsverletzung. Bild- und Videomaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf nur in Verbindung mit dem von revolutionSCREEN AG gelieferten Begleittext verwendet werden. Das Material von revolutionSCREEN AG darf nicht in einer Weise verwendet werden, die den ursprünglichen Sinn entstellt oder verfälscht. Jegliche Manipulation von Bild- oder Videomaterial, die über das normale Mass der Bearbeitung hinausgeht (Ausschnitte, Farbkorrekturen, technische Qualitätsverbesserungen), jede Verwendung, die der dem Material innewohnenden Botschaft widerspricht, jede Verfälschung und jede Verwendung, die zu einer Verunglimpfung der abgebildeten Personen führen kann, ist untersagt, und der Nutzer haftet für Schäden, die sich aus einer solchen Verwendung ergeben. revolutionSCREEN AG übernimmt in solchen Fällen keine Haftung. Die Verwendung von Fragmenten von revolutionSCREEN- Nachrichten ist verboten. 4.4. Konventionalstrafe Nutzt der Benutzer das Material von revolutionSCREEN AG über den lizenzierten Umfang hinaus, so ist der Benutzer verpflichtet, revolutionSCREEN AG für jeden Werktag der unberechtigten Nutzung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Vertragsstrafe wird wie folgt berechnet: (i) im Falle einer dauerhaften Überlassung, die gegen eine Einmalzahlung erfolgt ist, 0,25% der Einmalzahlung, oder (ii) im Falle einer wiederkehrenden Zahlung 0,25% des 12-fachen der zuletzt fälligen monatlichen Lizenzzahlung aus dem Vertrag. Die insgesamt zu verwirkende Vertragsstrafe beträgt maximal 5% des Kaufpreises bzw. 5% des 12-fachen der fälligen monatlichen Lizenzzahlung. revolutionSCREEN AG hat das Recht, die Vertragsstrafe neben der Erfüllung und als Mindestbetrag des vom Nutzer nach dem Gesetz geschuldeten Schadensersatzes zu verlangen. Das Recht von revolutionSCREEN AG zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. 5. Bereitstellung des Inhalts 5.1. Veröffentlichen mit revolutionSCREEN Der Kunde kann revolutionSCREEN-Material in revolutionSCREEN lizenzieren, um auf dieses Material zur Veröffentlichung zuzugreifen. Solche Lizenzen können auf eine bestimmte Anzahl gleichzeitig genutzter Displays beschränkt werden. Darüber hinaus sind die Lizenzen auf die Dauer dieses revolutionSCREEN-Vertrages (vgl. § 14), längstens jedoch auf zwölf (12) Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser zwölf Monate verlängert sich die Lizenz in Bezug auf das jeweilige revolutionSCREEN-Material auf Kosten des Kunden um weitere zwölf Monate, es sei denn, der Kunde kündigt mindestens drei Monate vor Ablauf der zwölf Monate die Lizenz. (12) Monatsfrist in Textform (E-Mail genügt); aus organisatorischen Gründen reicht die Frist immer bis zum Ende des bzw. letzten Monat der Laufzeit, auch wenn der Kauf in der Mitte des Monats getätigt wurde. 5.2. Abruf über das Internet Der Benutzer ist voll verantwortlich für das Abrufen des Materials von revolutionSCREEN AG. Die Datenbank und/oder Plattform kann von revolutionSCREEN selbst oder von einem Agenten betrieben werden. Das revolutionSCREEN-Material, als Inhalt der Datenbanken und Plattformen, wird laufend aktualisiert. Es steht revolutionSCREEN AG frei, die bestehenden Inhalte jederzeit zu ändern, zu löschen oder zu ergänzen. Der Zugang zu den Datenbanken und Plattformen ist nur mit einem gültigen Benutzernamen und Passwort möglich. Der Nutzer ist für die Sicherung der ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten (User-ID und Passwort) verantwortlich und hat diese Daten vertraulich zu behandeln. Dem Nutzer ist es untersagt, seine persönlichen Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, ihnen in irgendeiner Form zur Verfügung zu stellen oder Dritten den Zugang zu diesen Daten zu ermöglichen. Der Nutzer ist für die Sicherung der Zugangsdaten und für alle Abrufe, die über diesen Zugang erfolgen, selbst verantwortlich. Erhält der Nutzer Kenntnis davon, dass die Zugangsdaten unbefugt verwendet werden, hat er revolutionSCREEN AG unverzüglich darüber zu informieren. Werden die Zugangsdaten durch ein Verschulden des Nutzers missbraucht, so haftet der Nutzer für den daraus entstehenden Schaden. Die Verfügbarkeit der Datenbanken und/oder Plattformen beträgt mindestens 98% pro Monat. revolutionSCREEN AG übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass durch deren Nutzung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Der Nutzer wird gemäss Datenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass revolutionSCREEN und ihre Erfüllungsgehilfen die Daten und/oder Protokoldateien des Nutzers in maschinenlesbarer Form speichern und entsprechend dem Zweck des mit dem Nutzer bestehenden Vertrages verarbeiten. Die Einzelheiten der Datenbankabfragen werden vertraulich behandelt. 5.3. Zuständigkeiten revolutionSCREEN AG übernimmt die Verantwortung für die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Übertragungswege und die korrekte Übermittlung der Inhalte, soweit die Übertragungswege Teil der Infrastruktur von revolutionSCREEN sind. Für den Empfang aktiv übermittelter Dienste, den Abruf von revolutionSCREEN- Material von der revolutionSCREEN-Website sowie die Einbindung und Veröffentlichung des revolutionSCREEN- Materials ist allein der Nutzer verantwortlich. revolutionSCREEN AG | Kantonsstrasse 43 | 6048 Horw | revolutionSCREEN.net 3

6. Preise Die aktuellen Preise für die Gerätelizenzen und Softwareerweiterungen finden Sie in den Preislisten auf unserer Website www.revolutionSCREEN.net. Die jeweiligen Rechnungen an den Kunden werden je nach gewähltem Tarif monatlich oder jährlich über den entsprechenden Leistungszeitraum für gebuchte oder gekaufte Produkte erstellt. Werden während des Leistungszeitraumes zusätzliche Produkte (Gerätelizenzen oder Softwareerweiterungen) gebucht, so werden diese für den verbleibenden Zeitraum in Rechnung gestellt und dem Kunden mit dem gewählten Zahlungsmittel (Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat) im nächsten Abrechnungsintervall in Rechnung gestellt und entsprechend belastet. Im Übrigen trägt der Nutzer die Kosten für den Bezug des Materials selbst (z.B. Aufrechterhaltung der Internetverbindung, eventuelle traffic-basierte Abrechnung durch den eigenen Provider etc.) 7. Vertraulichkeit 7.1. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit der Log-in-Daten verantwortlich und wird diese geheim halten, sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von revolutionSCREEN AG weitergeben (mit Ausnahme der in Ziffer 8.1 vorgesehenen Möglichkeiten), keine anderweitige Kenntnisnahme seiner Log-in- Daten durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Massnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit treffen. 7.2. Bei Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten oder bei Verdacht auf einen solchen Missbrauch oder Verlust wird der Kunde revolutionSCREEN AG per E-Mail an [email protected] informieren. 8. Nach Rechten 8.1. revolutionSCREEN AG gewährt dem Kunden ab dem Datum der Bereitstellung von revolutionSCREEN und für die Dauer des Vertrages das unentgeltliche, nicht ausschliessliche (einfache), nicht übertragbare, ein nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von revolutionSCREEN AG auf dem Server von revolutionSCREEN. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Kunde Dritten keine wirtschaftlich selbständige Nutzung gestatten darf; jedoch dürfen seine Zugangsdaten externen Dienstleistern, wie z.B. Werbeagenturen oder sonstigen Dritten, zur Verfügung gestellt werden, wenn diese Aufgaben für den Kunden wahrnehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sowie von der Weitergabe und Unterlizenzierbarkeit ist die revolutionSCREEN Enterprise Edition. In dieser Edition ist es ausdrücklich erlaubt, revolutionSCREEN zu gewerblichen Zwecken weiterzuverkaufen. Mit der Benutzerverwaltung (bei Buchung einer Gerätelizenz) kann der Nutzer eigene Mitarbeiter oder von ihm beauftragte Drittnutzer einrichten. 8.2. Soweit revolutionSCREEN AG während der Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates oder Upgrades von revolutionSCREEN bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese Versionen, Updates oder Upgrades in gleicher Weise. revolutionSCREEN AG ist jedoch nicht verpflichtet, neue Versionen, Updates oder Upgrades zur Verfügung zu stellen, wenn dies nicht unbedingt zur Mängelbeseitigung erforderlich ist. 9. Preise und Bezahlung 9.1. Die gültigen Preise sowohl für revolutionSCREEN AG selbst, als auch für optionales revolutionSCREEN-Material oder Softwareerweiterungen ergeben sich aus den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertrages angegebenen Preisen auf unserer Website www.revolutionSCREEN.net wie oben beschrieben unter Punkt 3.4. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. 9.2. Die Zahlung kann je nach Produkt auf folgende Weise erfolgen: per Kreditkarte, per Rechnung/Vorkasse und PayPal/Stripe. 9.3. Bei wiederkehrenden monatlichen oder jährlichen Erstattungen von revolutionSCREEN, wie z. B. Gerätelizenzen oder Softwareerweiterungen, wird die jeweilige monatliche Erstattung zu Beginn des Vertrags im Voraus für die gesamte Mindestlaufzeit berechnet. Nach der Mindestlaufzeit ist die monatliche Vergütung zu Beginn eines jeden Monats, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig und wird per SEPA-Lastschriftmandat oder Kreditkarte abgebucht. Werden innerhalb der Mindestlaufzeit weitere Gerätelizenzen oder Softwareerweiterungen gebucht, so werden diese anteilig für die verbleibende Mindestlaufzeit berechnet und automatisch bei der nächsten Verlängerung berechnet. 9.4. Die monatliche Vergütung für tatsächlich lizenziertes revolutionSCREEN- Media-Material (vgl. Ziff. 5.2) ist zu Beginn eines jeden Monats, spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig. 9.5. Sonstige vereinbarte Honorare/Vergütungen sind mit Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. revolutionSCREEN AG | Kantonsstrasse 43 | 6048 Horw | revolutionSCREEN.net 4

9.6. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt. Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von revolutionSCREEN AG an einen Dritten abtreten. 10. Standard 10.1. Für die Dauer eines etwaigen Verzuges des Kunden ist revolutionSCREEN AG berechtigt, den Zugang zu revolutionSCREEN zu sperren. In diesem Fall ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Die Sperrung wird erst dann aufgehoben, wenn der Kunde alle Zahlungen geleistet hat. 10.2. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist revolutionSCREEN AG berechtigt, den Zugang zu revolutionSCREEN zu sperren. In diesem Fall bleibt der Kunde zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Die Sperrung wird erst aufgehoben, wenn der Kunde den ausstehenden Zahlungsbetrag ausgleicht. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nach einer Frist von 21 Tagen und dreimaliger schriftlicher Aufforderung (E-Mail genügt) nicht nach oder konnte die von ihm gewählte Zahlungsmethode nicht genutzt werden, ist revolutionSCREEN AG berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe eines Viertels des restlichen monatlichen Entgelts bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu verlangen. Die Höhe des Schadens ist höher anzusetzen, wenn revolutionSCREEN AG einen höheren Schaden nachweist, oder niedriger, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. 10.3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt revolutionSCREEN AG vorbehalten. 11. Anpassungen, Serviceänderungen 11.1. Zusätzliche Leistungen erbringt revolutionSCREEN AG nach individueller Vereinbarung im Einzelfall. Zur Klarstellung: revolutionSCREEN AG ist nicht verpflichtet, im Rahmen dieses Vertrages Anpassungsleistungen in Bezug auf revolutionSCREEN zu erbringen. 11.2. revolutionSCREEN AG kann die Leistungen von revolutionSCREEN jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Solche Änderungen sind zumutbar, wenn sie aus einem von revolutionSCREEN AG nicht zu vertretenden Grund notwendig werden, z.B. bei Störungen der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder durch den Hosting-Partner, sofern die in der Leistungsbeschreibung und der Benutzerdokumentation beschriebenen Leistungsmerkmale weiterhin erfüllt werden. revolutionSCREEN AG wird dem Kunden die Änderung mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten per Brief oder E-Mail mitteilen. 11.3. Unabhängig davon ist revolutionSCREEN AG jederzeit berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsangebots oder von Teilen davon vorzunehmen, soweit diese keine wesentlichen Teile des Vertrages berühren. revolutionSCREEN AG wird dem Kunden die Änderung oder Ergänzung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Kunde kann den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, werden die Änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. revolutionSCREEN AG wird den Kunden in ihrer Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung fristgerecht, kann revolutionSCREEN AG den Vertrag zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen. 11.4. Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden kann revolutionSCREEN AG unbeschadet sonstiger Ansprüche den Zugang zur Bereitstellung von revolutionSCREEN ohne Vorankündigung aussetzen oder sperren, wenn die Vertragsverletzung nach schriftlicher Ankündigung unter Setzung einer angemessenen Frist (Abmahnung) nicht beseitigt wurde. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt revolutionSCREEN AG ausdrücklich vorbehalten. 12. Leistungsverweigerungsrecht von revolutionSCREEN AG Wird die vertragsgemässe Nutzung der Vertragssoftware durch Schutzrechte Dritter ohne Verschulden von revolutionSCREEN AG beeinträchtigt, ist revolutionSCREEN AG berechtigt, die hiervon betroffenen Leistungen zu verweigern. revolutionSCREEN AG wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise Zugang zu seinen Daten verschaffen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt. revolutionSCREEN AG | Kantonsstrasse 43 | 6048 Horw | revolutionSCREEN.net 5

13. Haftung 13.1. Unabhängig vom Rechtsgrund ist die Haftung von revolutionSCREEN AG auf Schäden beschränkt, die von revolutionSCREEN, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht einfach fahrlässig verursacht wurden. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf. 13.2. Haftet revolutionSCREEN AG nach Ziff. 13.1 für grobe oder einfache Fahrlässigkeit, so ist die Haftung von revolutionSCREEN AG auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. 13.3. Die Haftung von revolutionSCREEN AG für Schäden, die auf der Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie beruhen oder nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt hiervon unberührt. 13.4. Die Haftung von revolutionSCREEN AG nach Ziffer 13.1 für den Verlust von Daten ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eintritt. 13.5. Im Übrigen ist die Haftung von revolutionSCREEN AG - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel und für Schäden, die durch unbefugte Zugriffe Dritter auf die Räumlichkeiten des Nutzers entstehen. 14. Vertragslaufzeit, Kündigung 14.1. Hinsichtlich der Vertragsdauer kann der Kunde zwischen einem Monats- oder einem Jahresvertrag wählen. Weitere Informationen zur Vertragsdauer sind im CMS zu finden und in Punkt 3.4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben. 14.2. Darüber hinaus kann der Vertrag aus wichtigem Grund von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der revolutionSCREEN AG zu einer solchen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von revolutionSCREEN AG verletzt, indem er die Software in einem Umfang nutzt, der über das nach diesem Vertrag zulässige Mass hinausgeht, oder rechtswidrige Inhalte einstellt, die eine Ordnungswidrigkeit oder strafrechtliche Sanktionen rechtfertigen würden oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen, und/oder einen solchen Verstoss nach einer Abmahnung durch revolutionSCREEN AG nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. 14.3. Die Kündigung muss nicht schriftlich oder in Textform erfolgen. Kündigungen können im CMS durch Anklicken des Buttons \"Automatisch erneuern\" im CMS in der revolutionSCREEN-Accountverwaltung oder in den Einstellungen unter \" Abonnements\" erfolgen. Durch die Kündigung mit einer Kündigungsfrist von mindestens einem Tag werden alle Abonnements des jeweiligen Accounts unwiderruflich gelöscht und bei Löschung des Accounts werden alle mit dem Account verbundenen Daten und Einstellungen unwiderruflich gelöscht. 14.4. Im Falle der Kündigung wird revolutionSCREEN AG den Zugang sperren. Der Kunde muss die Nutzung der Software aufgeben. 15. Kündigungsrechte 15.1. Die erhaltene Lieferung ist sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen (dies gilt auch für Lieferungen an Dritte, z.B. Kunden des Kunden). Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen (\"Beanstandung\"). Erkennbare Transportschäden sind der Versandperson zu melden. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Lieferung als mangelfrei. Liegt ein Mangel vor, der bei der ersten Untersuchung nicht entdeckt werden konnte, so ist dieser unverzüglich nach seiner Entdeckung zu rügen. Die Weiterveräusserung, der Einbau oder eine sonstige Verwendung der mangelhaften Lieferung gilt als deren Genehmigung und als vertragsgemässe Erfüllung und schliesst Gewährleistungsansprüche ein. 15.2. Durch das Verhandeln über Beanstandungen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass diese Beanstandungen nicht rechtzeitig, unbegründet oder sonst unzutreffend waren. Wesentliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit und dem vereinbarten Umfang sowie Änderungen der Lieferung im Zuge des technischen Fortschritts, in der Konstruktion, der Ausführung, den Massen, dem Gewicht oder der Farbe sind im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen zulässig, es sei denn, dass sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen revolutionSCREEN AG | Kantonsstrasse 43 | 6048 Horw | revolutionSCREEN.net 6

Zweck nicht einschränken, keine Gewährleistung besteht und dem Kunden bei objektiver Würdigung aller Umstände zumutbar ist. 15.3. Ist die Ware mangelhaft, sind wir zunächst zur Nacherfüllung verpflichtet und werden diese nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Lieferung) erbringen. Soweit erforderlich, werden Gewährleistungsansprüche gegenüber Dritten (z.B. dem Hersteller) geltend gemacht, die der Kunde - auf Wunsch mit unserer Unterstützung - durchsetzen wird. Das Bestehen von Gewährleistungsansprüchen bleibt hiervon unberührt. Wir können eine Art der Nacherfüllung oder diese insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismässigen Kosten möglich ist. Entscheiden wir uns für die Ersatzlieferung, so erfolgt diese, wenn wir dies wünschen, Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Lieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Wir tragen die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als den Bestimmungsort verbracht wurde. 15.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder werden beide Arten der Nacherfüllung von uns verweigert, kann der Kunde nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz verlangen. Das Recht zur Minderung des Vertrages ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt nur ein unwesentlicher Mangel vor, der arglistig verschwiegen wurde oder sich auf eine Beschaffenheitsgarantie bezieht. 16. Schlussbestimmungen 16.1. Es gilt das Schweizer Recht. Für etwaige Streitigkeiten wird Horw als Gerichtsstand vereinbart. 16.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall einer Lücke in der Vereinbarung. 16.3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. 16.4. Bei Abweichungen ist die deutsche Sprachfassung massgebend; die englische Fassung dient als Hilfsübersetzung. Letzte Aktualisierung: 01.12.2021 revolutionSCREEN AG | Kantonsstrasse 43 | 6048 Horw | revolutionSCREEN.net 7


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