49/108 müssen in diesem Fall aber sowohl bei der Zielvorgaben als auch bei den zu beurteilenden Lösungsvarianten im Wesentlichen gleich sind. Egal welcher Datenkanon letztlich der Informationsvermittlung dienen soll, ist ist zwingend geboten, stets den gleichen Datenkanon bei allen Investitionsprojekten zu verwenden. Ergebnisrechnung/-planung Stellt sich die Frage: Kann der zukünftige gemeindliche Haushalt die Belastungen aus einer (nicht rentierlichen) Investition tragen, dann kann diese Frage nicht durch die Kosten- und Leistungsplanung sondern nur durch die Ergebnisplanung/-rechnung beantwortet werden. Neben der Kosten- und Leistungsplanung wird die Ergebnisplanung als zweites Arbeitsmittel benötigt, um einen anderen Blick auf die Investition zuzulassen. Dabei kann es durchaus sein, dass die wirtschaftlichste Lösung nicht auch die tragfähigste Lösung ist, gerade wenn kurzfristigere Perspektiven im Fokus der Entscheidung stehen. Einige Grundprinzipien aus dem Bereich der Kosten- und Leistungsplanung gelten auch für die Ergebnisplanung: • Es wird ein Beurteilungsmaßstab (ein „Nullmodell“) benötigt. • Für jede Lösungsvariante oder Variation innerhalb einer Lösung wird eine eigenständige Berechnung benötigt. • die Berechnungen bestehen aus einer Vielzahl von Einzelelementen (wie bei der Kosten- und Leistungsplanung), die für die Berechnung selbst nicht aber für die Entscheidungsfindung benötigt werden. Deshalb sollte es auch hier einen Informationskanon mit aggregierten Informationen geben. Der Beurteilungsmaßstab – das „Nullmodell“ – lässt sich auf eine einzige Zahl reduzieren: Auf die maximale Tragfähigkeit des kommunalen Haushalts. Diese Festlegung muss bereits zu Beginn des Projekts getroffen werden, damit das Projekt auch rechtzeitig sistiert werden kann, wenn die Vorgabe nicht einzuhalten ist und nicht unnötig Ressourcen in ein Projekt investiert werden, das nicht realisierungsfähig ist. Vereinfacht lässt sich das Berechnungsschema wie folgt darstellen: SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
50/108 Das Schema macht deutlich, dass ein Projekt, eine Lösungsvariante oder eine 17 Lösungsvariation nur dann eine Chance auf Realisierung haben, wenn die maximale Tragfähigkeit nicht überschritten wird. Bei der maximalen Tragfähigkeit sollte die Tragfähigkeit während des gesamten Lebenszyklus des Investitionsgutes entscheidend sein, es ist jedoch aus kommunalpolitische 18 Erwägungen heraus auch zulässig, kurzfristigere Fiskalziele zum Maßstab zu machen . Hierdurch kann sich die Situation ergeben, dass ein Projekt, eine Variante, eine Variation wirtschaftlich, aber nicht tragfähig ist. Für einen solchen Fall muss es verbindliche Spielregeln geben, damit nicht situativ und damit willkürlich, sondern systemkonform entschieden werden kann. Sinnvoll ist es, sich darauf zu verständigen, dass ein Projekt, eine Variante, eine Variation wirtschaftlich UND tragfähig sein muss. Wird eine der Bedingungen nicht erfüllt, erfolgt keine Umsetzung: 17 Projekt = Investitionsidee und deren Umsetzung, Lösungsvariante = eigenständiger konstruktiver und/oder organisatorischer Lösungsansatz (konstruktiver Lösungsansatz = technische Lösung, die selbst verwirklicht werden soll, organisatorischer Lösungsansatz = Drittbeauftragung anstelle Eigenleistung, Miete, Pacht, Leasing, ÖPP/PPP-Modelle u.ä:), Lösungsvariation = Detailvariante innerhalb einer Lösungsvariante (z.B. Holz- oder Kunststofffenster, Gas- oder Ölheizung, eigene Instandhaltung oder exogenes Facility Management). 18 Anhang, Seite 91, Festlegung von strategischen Vorgaben bei Investitionsentscheidungen – Modell eines anderen Umgehens mit Haushaltsplandiskussionen SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
51/108 Dabei gilt es aber nicht nur, Regeln für den Extremfall aufzustellen, da ja durchaus die Situation vorstellbar ist, dass ein Projekt, eine Variante, eine Variation sowohl wirtschaftlich als auch tragfähig ist, eine andere Variante, eine andere Variation immer noch im Verhältnis zum Sollwert wirtschaftlich vertretbar sein kann, aber eine geringere Belastung der Ergebnisplanung/-rechnung aufweist. Hier muss geklärt werden, was Vorrang haben soll: Die Wirtschaftlichkeit oder die Tragfähigkeit. Finanzplanung/-rechnung Die Ausführungen zur Ergebnisplanung/-rechnung gelten entsprechend auch für die Finanzplanung/-rechnung. Das Berechnungsschema für die Finanzplanung/-rechnung stellt sich vereinfacht wie folgt dar: SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
52/108 Widerstreitende Ziele In erster Linie wurden – unter Ausklammerung des Aspekts der Wirkung auf die kommunale Bilanz, da die Bilanz (oder besser gesagt das Eigenkapital) eine Residualgröße ist – drei Berechnungsmethoden mit unterschiedlichen Inhalten vorgestellt. Es scheint sich die Frage zu stellen, welche der Methoden soll denn nun angewandt werden. Diese Frage ist aber falsch. Die Berechnungsmethoden beantworten unterschiedliche Fragen. Deshalb gilt nicht: Entweder – oder, sondern: Sowohl als auch. Die Fragen tauchen bei allen Modellen auf und müssen bei allen Modellen beantwortet werden. Es sind Fragen, die Antworten in Bezug auf unterschiedliche Ziele geben sollen: Wirtschaftlichkeit – gibt es überhaupt eine effiziente Lösung – und wenn ja, was ist bei mehr als einer Lösung die effizienteste. Tragfähigkeit der Ergebnisplanung – belastet das Projekt die geplanten Ergebnisse noch in einem vertretbaren Rahmen. Tragfähigkeit der Finanzplanung – belastet das Projekt die geplante Liquidität noch in einem vertretbaren Rahmen. (Unausgesprochen) Eigenkapitalentwicklung – wird das Eigenkapital durch das Projekt in einem nicht mehr vertretbaren Maße eingeschränkt. Um die Ergebnisse aller Berechnungen sachgerecht abzubilden, bedarf es eines Informationsportfolios mit sechs (Meta)Elementen: Diese (Meta)Elemente müssen noch „mit Leben“ gefüllt werden – es gilt festzulegen, welche Informationen konkret zu den sechs Oberthemen dargestellt werden sollen. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
53/108 Die Tatsache der Bestimmung aller für die unterschiedlichen Ziele notwendigen Größen 19 ändert aber nichts daran, dass diese Ziele im Widerspruch stehen können . Die Ziele werden im System jeweils durch Zielgrößen operationalisiert. Daran lässt sich messen, ob die einzelnen Ziele erreicht werden, oder aber nicht. Wie bereits ausgeführt, können die Situationen auftreten: Alle Ziele werden erreicht, ein oder zwei Ziele werden erreicht, ein oder zwei andere Ziele werden nicht erreicht, alle Minimalziele werden erreicht, jedoch ist das Maß der Zielerreichung unterschiedlich. Wie soll (abgesehen von der ersten Alternative) entschieden werden, soll die UND-Regel 20 gelten, alle Ziele müssen erreicht werden (Alternative 2), welchem Ziel kommt mehr Bedeutung bei Alternative 3 zu? Wegen der finanzpolitischen Bedeutung der Tragfähigkeitsziele und der langfristigen Wirkung von Investitionen auf die kommunalen Finanzen sollte in Hinblick auf die Erfüllung der Minimalziele strikt die UND-Regel gelten mit der Konsequenz, dass beim Verfehlen eines Zieles das Projekt gestoppt wird. Dies kann selbstverständlich nur so lange gelten, wie ein Stoppen des Projekts nicht größeren Schaden anrichtet, als ein Fortfahren, es gilt aber zumindest bis zur eigentlichen Investitionsentscheidung uneingeschränkt. Es wird ein klar strukturierter Entscheidungsprozess benötigt und es bedarf verbindlicher Entscheidungsgrundsätze. Nicht machbar muss auch tatsächlich nicht machbar bedeuten. Die besten Methodiken machen ohne entsprechende Regeln keinen Sinn. Regeln müssen sowohl 19 Das Grundmodell entspricht der Zielstruktur eines Unternehmens (als solches gelten auch Kommunen) nach Grochla, diese Zielstruktur ist aber auf die für ein Investitionsprojekt relevanten Unterziele reduziert. 20 Der Informatik entlehnt: Alle Bedingungen müssen erfüllt sein, damit die Folge (hier die Durchführung einer Investition) eintritt. BASIC: „IF 'A' = 1 AND 'B' = 2 THEN PRINT '3'“. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
54/108 21 für die Verwaltung wie auch die Politik gelten. Der Prozess ist teilweise iterativ – aber er ist auch nicht unendlich. Idealtypisch könnte er sich wie folgt darstellen: Dieser Prozess ist aber nicht geeignet, das Dilemma der 3 Alternative zu lösen, wonach alle Bedingungen (Minimalziele) zwar erfüllt sind, die Erfüllungsgrade sich aber voneinander unterscheiden. Hierzu bedarf es einer allgemein verbindlichen Festlegung der Gewichtung der Ziele Wirtschaftlichkeit, Ergebnis- und Liquiditätstragfähigkeit. Auch hier sollte gelten, dass diese abstrakt und losgelöst von einem konkreten Investitionsprojekt getroffen wird, damit stets die gleichen Regeln gelten und kein intuitiv entwickelter Maßstab Raum greift. Dies ist deshalb wichtig, weil ja Widersprüche nicht nur innerhalb bei Lösungen eines Projektes bestehen, sondern auch der Ebene der Formalziele untereinander. Barwert – Diskontierung – Dynamisierung An verschiedenen Stellen sind schon die Begriffe „Barwert“, „Diskontierung“, „Dynamisierung“, „interner Zinssatz(Zinsfuß)“ verwendet worden, ohne dass sie bisher näher erklärt wurden. Barwert ist im strengen Sinne der Gegenwartswert einer zukünftigen Zahlung, einer Zahlung, die die Kommune leisten muss oder erhält. Den Barwert ergibt sich aus dem Zusammenwirken von Zeit und Abzinsungsfaktor (das ist der interne Zinssatz), der Prozess wird Diskontierung genannt. Die Dynamisierung ist das genaue Gegenteil der Diskontierung. Hierbei geht es um die Frage, wie hoch wahrscheinlich eine zukünftige Zahlung (aktiv/passiv) sein wird, wenn bekannt ist, 21 Iterativ bedeutet in diesem Kontext, dass Nachbesserungen möglich sein müssen. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
55/108 dass auf den Zahlungsgrund unterschiedliche Faktoren einwirken. Berechnet wird der Zukunftswert mithilfe des Dynamisierungsfaktors. Eine übliche Begründung für die Dynamisierung ist zum Beispiel die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Lebenshaltungskosten sind in der Vergangenheit fast immer angestiegen, also ist es wahrscheinlich, dass sie dies auch in der Zukunft tun. Die Diskontierung darf streng genommen nur auf tatsächliche Zahlungsströme (also im Bereich der Finanzplanung) angewandt werden; gleichwohl bietet sich die Methodik auch dann an, wenn gerade bei einem diskontinuierlichen Verlauf von Faktorströmen Kosten- und Leistungsplanungen bzw. Ergebnisplanungen miteinander verglichen werden müssen. Die Festlegung sowohl des Internen Zinssatzes als auch der Dynamisierungsfaktoren ist eine strategische Aufgabe, weil beide Faktoren einen erheblichen Einfluss auf die Ergebnisse von Berechnungen nehmen können. Und auch hier gilt, dass diese Festlegung (die nicht dauerhafter Natur ist, sondern regelmäßig überprüft werden muss) für alle Investitionsprojekte innerhalb einer Festlegungsperiode gleichermaßen gilt. In Unternehmen reflektiert der interne Zinssatz das Ergebnis dreier Fragen: 1. Wie hoch ist der Zinssatz für Fremdkapital? 2. Wie stark soll das Fremdkapital über die zu zahlenden Zinsen zum Unternehmensgewinn beisteuern (Leverage-Effekt)? 3. Wie hoch soll der Eigenkapitaleinsatz verzinst werden? Der interne Zinssatz ist also ein Mischzinssatz aus drei Elementen, wobei er mindestens so hoch sein muss, wie die Fremdkapitalzinssätze. Der interne Zinssatz ist dabei durchaus kein unbekanntes Element in den Kommunen, er wird in der Gebührenkalkulation unter der Bezeichnung „kalkulatorischer Zinssatz“ eingesetzt und basiert dort auf den gleichen Überlegungen. In der kommunalwissenschaftlichen Diskussion ist es dabei aber umstritten, ob Gewinnaspekte mit einbezogen werden dürfen, da Kommunen dem Grunde nach nicht gewinnorientiert arbeiten. Der für Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzuwendende interne Zinsfuß sollte aber gleichwohl nicht dem kalkulatorischen Zinssatz entsprechen, da diese derzeit eher unter Ertragsgesichtspunkten im Kontext mit den rechtlich möglichen Rahmen bestimmt wird und nicht nach realistischen Gewinnerwartungen. Wie wirkt nun eine Diskontierung oder Dynamisierung? Dies lässt sich am besten anhand eines Beispieles (Diskontierung) darstellen: Ein Haus soll für 20 Jahre angemietet werden. Drei Anbieter machen unterschiedliche Angebote für jeweils baugleiche Häuser. 1. Angebot 1 = 30.000 € Gesamtmiete, SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
56/108 2. Angebot 2 = 30.000 € Gesamtmiete 3. Angebot 3 = 33.000 € Gesamtmiete Die Zahlungsfolgen sind ungleich. Welches Angebot soll gewählt werden? Angebote 1 und 2 scheinen doch gleich zu sein, Angebot 3 ist teurer. Hier sind zunächst einmal die Zahlungsströme, die der Berechnung der Gesamtmieten zugrunde liegen. (t) Modell 1 Modell 2 Modell 3 5.000 (INV) 30.000 30.000 33.000 4.500 T01 1.000 2.000 0 4.000 T02 2.000 1.000 0 T03 1.000 2.000 0 3.500 T04 2.000 1.000 500 3.000 Modell 1 T05 1.000 2.000 500 2.500 Modell 2 T06 2.000 1.000 1.000 2.000 Modell 3 T07 1.000 2.000 1.000 1.500 T08 2.000 1.000 1.000 1.000 T09 1.000 2.000 1.500 T10 2.000 1.000 1.500 500 T11 1.000 2.000 1.500 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 T12 2.000 1.000 2.000 T13 1.000 2.000 2.000 T14 2.000 1.000 2.000 T15 1.000 2.000 2.500 T16 2.000 1.000 2.500 T17 1.000 2.000 2.500 T18 2.000 1.000 3.000 T19 1.000 2.000 3.500 T20 2.000 1.000 4.500 Während die Angebote 1 und 2 zwar diskontinuierliche aber gleichbleibende Zahlungen 22 beinhalten, ist das Angebot 3 durch eine dynamische Mietentwicklung gekennzeichnet . Wenn diese Zahlungen diskontiert werden, lassen sich die wirtschaftlichen Konsequenzen der Angebote deutlich erkennen. Zugrunde gelegt wurde hier ein interner Zinssatz von 2,5 %: (t) Modell 1 Modell 2 Modell 3 BW-Faktor Nominal BW Nominal BW Nominal BW (INV) 30.000 23.288 30.000 23.480 33.000 23.201 T01 1.000 976 2.000 1.951 0 0 0,9756098 T02 2.000 1.904 1.000 952 0 0 0,9518144 T03 1.000 929 2.000 1.857 0 0 0,9285994 T04 2.000 1.812 1.000 906 500 453 0,9059506 T05 1.000 884 2.000 1.768 500 442 0,8838543 T06 2.000 1.725 1.000 862 1.000 862 0,8622969 T07 1.000 841 2.000 1.683 1.000 841 0,8412652 T08 2.000 1.641 1.000 821 1.000 821 0,8207466 T09 1.000 801 2.000 1.601 1.500 1.201 0,8007284 T10 2.000 1.562 1.000 781 1.500 1.172 0,7811984 T11 1.000 762 2.000 1.524 1.500 1.143 0,7621448 T12 2.000 1.487 1.000 744 2.000 1.487 0,7435559 T13 1.000 725 2.000 1.451 2.000 1.451 0,7254204 T14 2.000 1.415 1.000 708 2.000 1.415 0,7077272 T15 1.000 690 2.000 1.381 2.500 1.726 0,6904656 T16 2.000 1.347 1.000 674 2.500 1.684 0,6736249 T17 1.000 657 2.000 1.314 2.500 1.643 0,6571951 T18 2.000 1.282 1.000 641 3.000 1.923 0,6411659 T19 1.000 626 2.000 1.251 3.500 2.189 0,6255277 T20 2.000 1.221 1.000 610 4.500 2.746 0,6102709 22 Diese Modelle sind aus der Werbung bekannt: „Bestellen Sie jetzt eine SIM-Karte für nur 9,99 € im Monat (sehr klein: ab dem 12. Monat 24,99 €). SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
57/108 Angebot 3 ist – auch wenn es nominal das teuerste ist – unter Barwertaspekten das wirtschaftlichste Angebot. An diesem Beispiel lässt sich auch gut der Einfluss des internen Zinssatzes auf das Ergebnis deutlich machen: t Modell 3 Barwertfaktor = 1 (i) = 1,00% Nominal BW 1+i 33.000 28.590 Modell 3 (i) = 5,00% Nominal BW 33.000 16.652 Bei einem internen Zinssatz von 1% würde Modell 1 „gewinnen“, bei einem Zinssatz von 5 % wird der „Vorsprung“ von Modell 3 „uneinholbar“. Dies zeigt, wie sensitiv die Festlegung des internen Zinssatzes gehandhabt werden muss – und es zeigt auch, dass nicht mit willkürlich anderen Zinssätzen in unterschiedlichen Projekten oder während des Projektfortschritts gearbeitet werden darf. Die Dynamisierung funktioniert mathematisch reziprok zur Diskontierung. Anders als bei der Diskontierung kann es aber mehr als einen Dynamisierungsfaktor geben, wenn bestimmte Faktoren realitätsnah abgebildet werden sollen. Beispiele sind: • Entwicklung der Energiepreise, • Steuerentwicklungen, • Baukostenentwicklungen, • Lohnkosten usw. 6.Lebenszyklus Das Verständnis vom Lebenszyklus eines Investitionsgutes (hier Immobilienlebenszyklus) ist entscheidend für das Verständnis von Berechnungsvorgängen und Entscheidungsprozessen. Wie im echten Leben gibt es eine „Zeugung“, eine „Schwangerschaft“, eine „Geburt“, ein „Leben“ möglicherweise verbunden mit „Krankenhausaufenthalten“ und einen „Tod“. Selbstverständlich werden diese „Lebensphasen“ aber anders bezeichnet. Das menschliche Leben lässt sich vielleicht wie folgt übersetzen: Menschlicher Lebenszyklus Immobilienlebenszyklus Zeugung Feststellung eines Investitionsbedarfs Schwangerschaft Planung der Investition Geburt Investitionsentscheidung Kindheit, Ausbildung Realisierung Berufsleben Nutzung Krankenhausaufenthalt Rekonstruktion oder Renovation SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
58/108 Menschlicher Lebenszyklus Immobilienlebenszyklus Tod Beseitigung des Investitionsgutes In der Grafik stellt sich so ein Lebenszyklus wie folgt dar: Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, ist es nicht von entscheidender Bedeutung, was heute für den Erwerb oder die Erstellung eines Investitionsgutes ausgegeben werden muss, sondern welche Wirkungen sich dauerhaft hieraus ergeben: Entscheidend sind die Lebenszykluskosten. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
59/108 Diese Kosten können während des gesamten Lebenszyklus durch Entscheidungen beeinflusst werden: Wird ein Wandanstrich erneuert oder nicht… Wichtig ist aber auch hier zu wissen: Das größte Maß der nachhaltigen Beeinflussbarkeit der Lebenszykluskosten liegt in der Zeit bis zur Investitionsentscheidung: Während der frühen Planungsphasen kann bei Investitionsprojekten „das meiste Geld verdient“ werden. Auf diese Phasen muss sich auch die politische Entscheidung konzentrieren. Die Projektentwicklung (also der Hauptarbeit der ArchitektInnen und IngenieurInnen) ist weniger wichtig für die Höhe der Investitionskosten, sehr wohl aber für die Folgewirkungen. In Japan gilt an dieser Stelle das so genannte „Kaizen“-Prinzip, das einfach übersetzt besagt: Intensiv und tiefgehend planen, alle bei der Planung mitnehmen, danach aber auch schnell und konsequent umsetzen. Dieser grundsätzlichen Idee sollten Kommunen auch folgen. Die Praxis zeigt, dass nichts teurer ist, als das Nachsteuern bei Investitionsprojekten (Beispiel BER). SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
60/108 In den Lebensphasen bis zur Inbetriebnahme eines Investitionsgutes sind die Investitionskosten bestimmend. Die Investitionskosten (Auszahlungen und Ressourceneinsatz für die Durchführung einer Investition) setzen sich zusammen aus: • Vorlaufkosten, • Vorfinanzierungskosten, • Investitions-/Baukosten. Dabei sind Vorfinanzierungskosten bei mobilen Investitionen von geringerer Bedeutung. 23 Zwangsläufig sind die Betriebskosten (Baunutzungskosten) bestimmend für die folgenden Phasen, also insbesondere für die Nutzung. Restrukturierung und Renovation aber auch die Verwertung oder Beseitigung folgend dabei wieder den Gesetzmäßigkeiten der Vorphasen, weil es sich hierbei auch wieder um neue Investitionsprozess, diesmal nur in den Bestand handelt. Wie bereits ausgeführt sind die Baunutzungskosten, sind die Kosten, die durch den Betrieb einer Immobilie entstehen. Sie sind abhängig von der konkreten Investition: • Abschreibungen, • Kapitalkosten, • Instandhaltungskosten; und von der Nutzung: • Verbrauchskosten, • Betreibungskosten, • Verwaltungskosten 23 Vorfinanzierungskosten = Kosten die durch die Kreditfinanzierung von Auszahlungen während der Herstellungsphase eines Investitionsgutes entstehen. Dies gilt (kalkulatorisch) auch für Auszahlungen aus eigenen Finanzmitteln. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
61/108 Bei der Beurteilung einer Investition sind die Folgekosten (ohne Abschreibungen) wichtiger, als die Investitionskosten, da sie erfahrungsgemäß sich wie 70 : 30 gegenüber den Investitionskosten verhalten. 24 Das „boiling frog principle “ verstellt dabei häufig den Blick auf diese Tatsache, das Investitionskosten „geballt“ anfallen, während die Folgekosten in „homöopathischen Dosen“ entstehen. Die Phase „Projektentwicklung“ ist zwar nicht für die Investitionskosten von herausragender Bedeutung, sehr wohl aber für die Folgekosten. Da die Folgekosten bedeutsamer für die Lebenszykluskosten sind, als die Investitionskosten, sollte diesem Aspekt die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden: • Objektstruktur, • Konstruktionsprinzipien, • Technische Gebäudeausstattung, • Materialauswahl Die Personen, die später für den Betrieb verantwortlich sind, sollten deshalb auch schon in die Planung mit einbezogen werden, damit ihre Erfahrungen auf dem Gebiet des Betriebs in die Planungen einfließen können. 24 „Boiling frog principle“ wird aus einem biologischen Phänomen abgeleitet. Wird ein Frosch in einen Kessel mit kochendem Wasser geworfen, wird er alles tun, um den Kessel zu verlassen. Wird der Frosch in einen Kessel mit kaltem Wasser gesetzt und dieser wird bis zum Kochen erhitzt, wird der Frosch sich völlig still verhalten. Übertragen bedeutet dies, dass Entscheidungen in Kenntnis aller Konsequenzen vielleicht nicht getroffen werden. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
62/108 Bei der Betrachtung des Lebenszyklus eines Investitionsgutes sind Fragen nach der Effektivität (die richtigen Dinge tun) und der Effizienz (die Dinge richtig tun), wobei der Fokus bei Effektivitätsaspekten auf dem Nutzen und bei Effizienzaspekten auf den Kosten liegt: Bei der Effektivitätsmessung steht die Rechtfertigung der Kosten durch einen entsprechenden Nutzen im Vordergrund. Gleichwohl werden auch Informationen über Kosten, Finanzierungen und Erlöse benötigt. Eine Effektivitätsmessung kann nur über eine Nutzwertanalyse erfolgen, in der auch nicht-ökonomisch determinierte Faktoren einfließen können/müssen. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
63/108 Bei der Effizienzmessung geht es um einen Kostenvergleich. Verglichen werden Kosten mit einem Referenzmodell oder die Kosten verschiedener Lösungen: ● Vergleich Kosten mit Referenzmodell: Gibt es eine wirtschaftliche Lösung dem Grunde nach? ● Vergleich Kosten verschiedener Lösungsmodelle: Was ist das vorteilhafteste Lösungsmodell? Fazit: das Lebenszyklusmodell ist das Grundgerippe jeder Wirtschaftlichkeitsberechnung. Es macht aber zugleich auch die kritischen Entscheidungszeitpunkte deutlich. 7.Investitionsausgaben – Investitionskosten Die Begriffe „Investitionsausgaben“ und „Investitionskosten“ werden allgemein synonym verwandt. Sie besagen inhaltlich dasselbe: Wie viel Geld muss ausgegeben oder andere Ressourcen eingesetzt werden, um ein Investitionsgut zu schaffen, zu erwerben, Rechte daran zu erwerben. Auch in diesem Skript werden beide Begriffe genau im zuvor beschriebenen Sinne nebeneinander eingesetzt. Investitionsausgaben fallen in den vier Phasen bis zur Realisierung eines Projektes an. Teilweise können sie später nicht aktiviert werden (Eigenleistungen). Das Anfallen von entsprechenden Ausgaben/Kosten ist losgelöst vom Bedarfsauslöser. Bei immobilen Investitionsprojekten im engeren Sinne lassen sich die Investitionskosten/- ausgaben in Form der DIN 276 abbilden. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
64/108 Bei immobilen Projekten, die durch keine Investitionen im engeren Sinne abgeschlossen werden (z.B. Mietmodelle), fallen gleichwohl allerdings nicht aktivierungsfähige Ausgaben/Kosten in den vier Phasen an. Bei Projekten dieser Art lassen sich die Kosten insgesamt als Vorlaufkosten bezeichnen. Hierzu muss eine eigene Art der Darstellung gefunden werden. Dies gilt auch für alle Projekte, die bewegliche Wirtschaftsgüter betreffen. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
65/108 Hier sind zwei Beispiel für die Darstellung von Investitionskosten auf der Basis der DIN 276 /Ebene 1), einmal ein gewillkürtes Beispiel und einmal die Darstellung eines Ersatzneubaus für das Hallenbad Nordkirchen auf der Basis der bisher bekannt gewordenen Investitionskosten. Zur Erläuterung: Die Position Baunebenkosten umfasst auch die Elemente Planungs- und Ingenieurleistungen, Gutachten, Vorfinanzierungskosten. Gewillkürtes Beispiel Investitionskosten (IK) nach DIN 276 100 Eigengrundstück - € Kaufgrundstück 250.000,00 € Nebenkosten 15.000,00 € Investitionskosten Grundstück 265.000,00 € 200 Herrichten und Erschließen 20.000,00 € 300 Bauwerk – Baukonstruktion 500.000,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 350.000,00 € 500 Außenanlagen 50.000,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 50.000,00 € 700 Baunebenkosten 135.800,00 € Investitionskosten des Bauwerks (KGr. 200 - 700) 1.105.800,00 € Gesamtinvestitionskosten (GIK) 1.370.800,00 € Bauwerkskosten (KGr. 300 + 400) 850.000,00 € Anteil Baunebenkosten an den GIK 9,91% Nutzungsdauer 50 Jahre Beispiel: Ersatzneubau Hallenbad Nordkirchen Investitionskosten (IK) nach DIN 276 100 Eigengrundstück - € Kaufgrundstück - € Nebenkosten - € Investitionskosten Grundstück - € 200 Herrichten und Erschließen 100.000,00 € 300 Bauwerk – Baukonstruktion 2.000.000,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 1.500.000,00 € 500 Außenanlagen 50.000,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 50.000,00 € 700 Baunebenkosten 740.000,00 € Investitionskosten des Bauwerks (KGr. 200 - 700) 4.440.000,00 € Gesamtinvestitionskosten (GIK) 4.440.000,00 € Bauwerkskosten (KGr. 300 + 400) 3.500.000,00 € Anteil Baunebenkosten an den GIK 16,67% Nutzungsdauer 50 Jahre 8.Investitionsfinanzierung Die Diskussion um und über die kommunale Kreditfinanzierung nimmt jährlich einen breiten Raum bei Haushaltsplanberatungen ein. Dies ist auch völlig richtig, weil hiermit – wie bei Investitionen – stets auch die Frage der Tragfähigkeit verbunden sein muss. Kredite sind im kommunalen Bereich eigentlich nur zur Co-Finanzierung von Investitionen und zum kurzfristigen Ausgleich von Liquiditätsspitzen vorgesehen. Die länger dauernde Finanzierung des operativen Geschäfts durch Kredite ist systemfremd aber inzwischen Alltag in vielen deutschen Kommunen. Die Liquiditätssicherstellung ist kein Gegenstand dieses Skripts, sondern ausschließlich die Investitionsfinanzierung durch Kredite, Eigenmittel und Zuschüsse sowie Beiträge. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
66/108 Investitionskredite Grundsätzlich basiert die Idee der Finanzierung kommunaler Investitionen darauf, dass Kredite NICHT benötigt werden. Strukturell müssten aus dem operativen Betrieb Finanzierungsmittel im Umfang der jährlichen Abschreibungen abzüglich der ordentlichen Tilgung generiert werden. In der Realität ist die Finanzierung von Investitionen mit Hilfe von Krediten aber mangels ausreichender anderer Finanzierungsmittel zwingend notwendig. Im Gemeindehaushaltsrecht gilt immer noch das Prinzip der Gesamtdeckung: Alle Erträge finanzieren aller Aufwendungen bzw. alle Einzahlungen finanzieren alle Auszahlungen. Dieses Prinzip gilt auch für die Kreditfinanzierung: Die Investitionskredite finanzieren die Investitionen. Einer einzelnen Investition wird kein spezieller Kredit zugeordnet. Der Umfang einer Kreditfinanzierung einer einzelnen Investition kann deshalb nur „rechnerisch“ erfolgen. Dies lässt sich am Beispiel der Haushaltsplanung 2014 verdeutlichen: SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
67/108 Im HJ 2014 betrug die Kreditfinanzierung rechnerisch 28 % der Investitionen – diese Quote kann auch als anteilige Finanzierung durch Kredite bei jeder Investition des Jahre 2014 angenommen werden. Für Investitionsentscheidungen muss aber eine mittlere Kreditfinanzierungsquote für den betroffenen Planungszeitraum bestimmt werden. Hier bietet es sich an, die Quote auf der Basis des Finanzplanungszeitraumes zu vermitteln. Die Kreditfinanzierung einer Investition bemisst sich dann anhand der so ermittelten Kreditfinanzierungsquote. Dies kann aber nur für die Investitionen gelten, die Bestandteil der Finanzplanung sind. Für darüber hinausgehende Investitionen muss eine „Residualregel“ gelten: Zusätzliche Investitionen werden zusätzlich finanziert und belasten die geplanten Investitionen nicht. Diese Regel ist auch schon deshalb erforderlich, weil sonst alle plangerechten Investitionsplanungen obsolet würden und neu zu entscheiden wären. Für das Beispiel „Hallenbad Nordkirchen“ würde dies unter Zugrundelegung der aktuell bekannten Informationen bedeuten: Annahmen: Investitionskosten 5,5 Mio. €, Investitionsauszahlungen 2017/2018 jeweils 2,75 Mio. €, an der übrigen Investitionsplanung ändert sich nichts. Betrachtungszeitraum ist der Planungszeitraum 2016 – 2018. Für die in diesem Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen sind keine Kreditmittel erforderlich. Für weitere Investitionsmaßnahmen können vielmehr noch rund 500 T€ zur Verfügung gestellt werden. Ein Hallenbadneubau zusammen mit dem Neubau einer Einfach-Sporthalle ist nicht Gegenstand der Investitionsplanung. Unter Anwendung der Residualregel für zusätzliche Investitionen ergibt sich eine Kreditfinanzierungsquote für diese Investition von ~ 91 %. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
68/108 Kreditbedarf und -finanzierungsquote 2016 - 2018 Index HJ 2016 HJ 2017 HJ 2018 Gesamt Investitionsauszahlungen 2.307.000 831.000 1.128.000 4.266.000 Überschuss operatives Ge- schäft 341.311 614.241 820.361 1.775.913 Ordentliche Tilgungen 499.203 650.443 706.778 1.856.424 Finanzierungsbeitrag operati- ves Geschäft -80.511 Investitionseinzahlungen 2.329.655 1.295.055 1.220.355 4.845.065 Eigene Finanzierungsmittel 4.764.554 Kreditbedarf -498.554 Kreditfinanzierungsquote -11,69% Kreditbedarf und -finanzierungsquote Hallenbad Nordkirchen Investitionsbedarf Hallenbad und Sporthalle 5.500.000 Beiträge 0 Zuschüsse 0 Finanzierungsbeitrag aus Eigenmitteln 498.554 Kreditbedarf 5.001.446 Kreditfinanzierungsquote 90,94% Beiträge und Zuschüsse Dritter Kommunale Investitionen können/werden teilweise durch Beiträge und Zuschüsse Dritter co- finanziert. Beiträge sind: Erschließungskostenbeiträge nach BauGB oder KAG NW Kanalanschlussbeiträge Kaufpreiselemente beim Abschluss kombinierter Kauf- und Ablösungsverträgen Zuschüsse werden von der EU, dem Bund, dem Land NW und sonstigen öffentlichen Institutionen gewährt. Privatrechtliche Zuschüsse sind dem Grunde nach denkbar. Die Beiträge und Zuschüsse wirken sich nicht nur auf die Investitionsfinanzierung aus, sondern auch auf die Ergebnisrechnung. Sie werden als Sonderposten (SoPo) passiviert, da sie nicht (direkt) eigenkapitalbildend sind, und anschließend entsprechen der Nutzungsdauer des Wirtschaftsobjekts (oder der Bindungswirkung ihres Bewilligungsgegenstandes) erfolgswirksam jährlich anteilig aufgelöst (Abschreibung auf SoPo). SoPo werden in der klassischen Bilanzanalyse zu 50 v.H. als Eigenkapital gewertet; im NKF zählen sie zum so genannten erweiterten Eigenkapital. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
69/108 Zuschüsse und Beiträge sind positiv zu beurteilen, weil damit ein Geldzufluss verbunden ist, der hilft, kommunale Investitionen zu finanzieren. Zuschüsse müssen aber auch kritisch gesehen werden, weil: ● Sie zu Fehlinvestitionen verleiten (Investitionen werden durchgeführt, nur um Zuschüsse zu sichern). ● Sie mit Bedingungen und Auflagen verbunden sein können, die den Handlungsrahmen der Kommune einschränkt. ● Bei einem Zweckbindungsverstoß eine verzinsliche Rückzahlungspflicht begründet sein kann, auch wenn der Verstoß ökonomisch oder in sonstiger Weise gerechtfertigt ist. Versteckte Probleme und Wirkungen von Kreditfinanzierungen In der kommunalpolitischen Diskussion werden Kommunalkredite – oder besser gesagt ihre Folgen – einerseits ignoriert (weil es gilt, eine gewünschte Entscheidung herbeizuführen) oder andererseits als „Teufelswerk angesehen (weil eine angestrebte Entscheidung verhindert werden soll oder weil sich diese Position als bequemes Argument gegen die „Kommunalregierung“ gebrauchen lässt). Sind Kommunalkredite „Teufelswerk“? Bei Kommunalkredite gilt bei einer isolierenden Betrachtung wie bei den Investitionen: Sind sie für die gemeindlichen Finanzen (hier ist in erster Linie die gemeindliche Liquidität betroffen) tragbar? Problem: Die Wirkungsdauer von Krediten entspricht (bei Refinanzierungseffekten gebunden an die Idee der abschreibungskonformen Tilgung) der von Investitionen, während die Tragfähigkeit aufgrund der Planungsprinzipien kommunaler Haushalte 25 nur für einen Zeitraum von 4 Jahren sicher prognostiziert werden kann , wenn nicht freiwillig über einen längeren Zeitraum geplant wird. Problem: Die Finanzierungskonditionen gelten regelmäßig nicht für die Dauer der Finanzierungswirkung – und schon gar nicht für die Lebensdauer des finanzierten Investitionsgutes. Deshalb gibt es ein Zinsrisiko, das zumindest bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen mit einbezogen werden sollte (Risikokosten). Versteckter Effekt: Eine nicht abschreibungskonforme Tilgung (und dies ist der Regelfall) verbunden mit einer gegebenen Tragfähigkeit führt bei einer Kreditfinanzierung zum Aufbau von offenen und stillem Eigenkapital. Zum besseren Verständnis dieser Probleme und Effekte sollen zunächst einige vereinfachte Ausführungen zum Wesen von Krediten gemacht werden. 25 Finanzplanungszeitraum entsprechend den kommunalrechtlichen Vorgaben: Aktuelles Haushaltsjahr zuzüglich drei Folgejahre. Hierzu wird aber auf Seite 91, Festlegung von strategischen Vorgaben bei Investitionsentscheidungen – Modell eines anderen Umgehens mit Haushaltsplandiskussionen, verwiesen. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
70/108 Bei Kommunalkredite sind – wie bei allen Krediten -zwei grundsätzliche Formen zu unterscheiden: • Ratenkredite • Annuitätskredite Was sind die grundlegenden Unterschiede? • Bei Ratenkrediten wird ein Kredit mit gleichbleibenden Raten getilgt. Die Zinsen sinken – und damit auch die jährliche Gesamtbelastung. • Bei Annuitätskrediten wird eine gleichbleibende Höhe der jährlichen Zahlungen vereinbart. Die „überzahlten“ Zinsen werden der Tilgung hinzugerechnet (Tilgung zuzüglich ersparter Zinsen). • Bei Ratenkrediten wird die Laufzeit durch den ursprünglich vereinbarten Tilgungssatz bestimmt. • Bei Annuitätskrediten bestimmt sich die Laufzeit nach dem ursprünglich vereinbarten Tilgungssatz und dem vereinbarten Zinssatz. Je höher der Zinssatz, desto kürzer ist die Laufzeit eines Annuitätenkredites. Ein Beispiel kann die Unterschiede verdeutlichen: Wenn ein Kredit über 100.000 € in Form eines Ratenkredits oder in Form eines Annuitätenkredits mit während der Laufzeit gleichbleibenden Konditionen (Zinssatz 2,5 %, Tilgung Ratenkredit 2,5 %, Tilgung Annuitätenkredit anfänglich 2,5%) aufgenommen wird, ergibt sich für den Ratenkredit eine Laufzeit von 40 Jahren verbunden mit einem Zinsballast 26 von 51.250 € und für den Annuitätenkredit eine Laufzeit von rund 28 Jahren bei einem 27 Zinsballast von 40.359,26 €. Dabei stellt sich die Entwicklung der Restvaluta beider Kredite wie folgt dar: 26 Zinsballast ist die Summe aller Zinszahlungen innerhalb der Kreditlaufzeit bis zur vollständigen Ablösung des Kredits. 27 Mit dem Begriff der Restvaluta wird die Restschuld (aus einem Kredit) bezeichnet. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
71/108 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € 0,00 € T01 T02 T03 T04 T05 T06 T07 T08 T09 T10 T11 T12 T13 T14 T15 T16 T17 T18 T19 T20 T21 T22 T23 T24 T25 T26 T27 T28 T29 T30 T31 T32 T33 T34 T35 T36 T37 T38 T39 T40 Ratenkredit Annuitätenkredit Bei einem Zinssatz von 5,00 % wäre der Annuitätenkredit nach 23 Jahren getilgt, es hätte sich dann ein Zinsballast von 61.693,22 € ergeben. Die Entscheidung bei der Aufnahme von Kommunalkrediten folgt grundsätzlich den gleichen Regeln wie die Entscheidung über eine Investition. Anhand welcher Informationen lassen sich Kommunalkredite beurteilen? • Art des Kredites • Zinssatz • Zinsbindungsdauer • Tilgungssatz • Kreditrate • Zinsballast Stellen Kredite vor dem Hintergrund des „Teufelswerks“ nur eine wirtschaftliche Belastung dar oder sind mit ihnen auch Vorteile verbunden? Ohne Investitionskredite lassen sich zwingend notwendige oder wirtschaftlich gebotene Investitionen nicht zeitnah realisieren. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
72/108 Bei einer nicht abschreibungskonformen Tilgung ergeben sich Aufbaueffekte für das Eigenkapital – die Tragbarkeit eines Kredites vorausgesetzt und nur, wenn der Schuldendienst vollständig aus eigenen Liquiditätsmitteln getragen werden kann. Auch dies lässt sich anhand eines Beispiels verdeutlichen, wobei das vorhergehende Beispiel die Kreditsituation abbildet. Der Raten- oder Annuitätenkredit soll für den Bau eines Hauses verwendet werden. Ein Haus hat nach den bilanziellen Regeln des NKF eine Lebensdauer von 50 Jahren und nach den Festlegungen der Wertermittlungsrichtlinien (WertR) eine tatsächliche Lebensdauer von 80 Jahre (selbstverständlich immer in Abhängigkeit von der tatsächlichen Konstruktionsmethode). Die Verläufe der Restvaluten und der Rest(buch)werte des Kredits bzw. des Hauses stellen sich wie folgt dar: 120.000,00 € 100.000,00 € 80.000,00 € 60.000,00 € 40.000,00 € 20.000,00 € 0,00 € T02 T04 T06 T08 T10 T12 T14 T16 T18 T20 T22 T24 T26 T28 T30 T32 T34 T36 T38 T40 T01 T03 T05 T07 T09 T11 T13 T15 T17 T19 T21 T23 T25 T27 T29 T31 T33 T35 T37 T39 Ratenkredit Annuitätenkredit Bilanzwert Realwert Was bedeutet dies jetzt für eine Kommune (betrachtet wird nur noch ein Annuitätenkredit)? Der Zinsballast des Kredits (gleichbleibende Zinsen angenommen) beträgt 40.359,26 €. Durch das Auseinanderfallen von Tilgung und Abschreibungen wird bei einer 40- Jahres-Betrachtung ein bilanzielles Eigenkapital von 20.000 € generiert. Zugleich entsteht eine Stille Reserve von 30.000 €, so dass sich ein Gesamteigenwert von 50.000 € nach 40 Jahren ohne eigenen Kapitaleinsatz ergibt. Nach Auslaufen der Kreditfinanzierung stehen Kosten von rund 40 T€ Werte von 64 T€ gegenüber. Dies ist ein Gewinn von 52 % gemessen an den Zinskosten bei einem Kapitaleinsatz von 0 €. Unter den genannten Bedingungen ist eine Kreditfinanzierung wegen des ausgeprägten so genannten Leverage-Effektes absolut vertretbar. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
73/108 70.000,00 € 60.000,00 € 50.000,00 € 40.000,00 € 30.000,00 € 20.000,00 € 10.000,00 € 0,00 € T02 T04 T06 T08 T10 T12 T14 T16 T18 T20 T22 T24 T26 T28 T30 T32 T34 T36 T38 T40 T01 T03 T05 T07 T09 T11 T13 T15 T17 T19 T21 T23 T25 T27 T29 T31 T33 T35 T37 T39 Eigenkapital Stille Reserve Gesamteigenwert 70.000,00 € 60.000,00 € 50.000,00 € 40.000,00 € 30.000,00 € 20.000,00 € 10.000,00 € 0,00 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Zinsen kumuliert Gesamteigenwert Fazit: Kommunalkredite für Investitionen sind nicht grundsätzlich „Teufelswerk“, wenn einige Regeln beachtet werden. Die wichtigste Regel ist die Tragfähigkeit von Krediten, die aber nicht nur kurzfristig beurteilt werden sollte, sondern einer längerfristigen Perspektive bedarf. Angesichts der gegebenen Finanzausstattung der Kommunen ist es praktisch nicht möglich, investive Maßnahmen ohne die Co-Finanzierung durch Kredite durchzuführen. Da Kredite ihre ganz eigenen Folgewirkungen haben, ist es um so wichtiger, eine notwendige kritische Haltung bei Investitionsentscheidungen einzunehmen. Völlig unproblematisch ist eine Kreditfinanzierung rentierlicher Investitionen. Dies sind insbesondere Investitionen in den Abwasserbetrieb. Hier entsteht angesichts eines aktuellen kalkulatorischen Zinssatzes von 7 % aufgrund des Leverage-Effektes trotz einer Kreditfinanzierung stets ein wirtschaftlicher Vorteil für die Kommune. Bei gegebener Tragbarkeit tragen Kommunalkredite sogar in der langfristigen Perspektive zum Eigenkapitalaufbau bei – oder um es so zu formulieren: Sie zwingen durch ihre vertraglichen Verpflichtungen dazu, kommunale Finanzmittel zu „sparen“ anstatt sie für andere Zwecke auszugeben. Dies ist aber immer mit dem Preis der Zinszahlungen verbunden. Werden Kommunalkreditkonditionen der Vergangenheit in einer langfristigen Perspektive betrachtet, dann ergibt sich seit 1949 ein durchschnittlicher Zinssatz für Kommunalkredite in einer Größenordnung von 4,5 % bis 5 %. Wirtschaftliche Entwicklungen haben die Tendenz, 28 sich auf eine „mittlere Linie einzuschwingen “. Dies bedeutet, dass einerseits die aktuelle 28 Beispiel: Kondratieff-Entwicklungen der Weltwirtschaft SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
74/108 Zinssituation nicht dazu führen darf, diese Situation als dauerhaft anzusehen. Andererseits muss die Frage gestellt werden, ob es vor dem Hintergrund von wahrscheinlichen Zinsanpassungen in der Zukunft nicht sinnvoll sein kann, notwendige Investitionen jetzt durchzuführen. 9.Instandhaltung von Investitionsgütern Investitionsgüter müssen instand gehalten werden, egal ob sie mobiler oder immobiler Natur sind. Dies gilt zu Lasten einer Kommune aber stets nur dann, wenn es sich um eigene Investitionsgüter handelt, oder die Kommune aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen dazu verpflichtet ist (Beispiel: Im Rahmen der Anmietung von Gebäuden oder Wohnungen zur Unterbringung von AsylbewerberInnen wird eine solche Klausel häufig vereinbart). Abweichungen können sich auch bei ÖPP/PPP-Modellen ergeben, wenn das Wirtschaftsobjekt zwar im wirtschaftlichen Eigentum der Kommune steht, Instandhaltungsarbeiten durch den Vertragspartner aber im Rahmen der Gesamtvergütung zu leisten sind. Aus Vereinfachungsgründen wird im Rahmen dieses Skripts nur die Instandhaltung immobiler 29 Wirtschaftsgüter aus ökonomischen Erwägungen heraus behandelt mit dem Schwerpunkt Gebäude. Dabei wird der Begriff „Bauunterhaltungskosten“ synonym verwandt für Kosten im engeren Sinne, Aufwand für die Bauunterhaltung und Auszahlungen für die Bauunterhaltung. Bauunterhaltungskosten sind die Instandhaltungskosten nach DIN 18960. Diese Norm wird – wie dargelegt – auch auf Tief- und Grünanlagenbaumaßnahmen grundsätzlich angewandt. Die entscheidende Frage im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen ist die Frage: Mit 30 welchen Instandsetzungskosten muss gerechnet werden? Diese Frage ist mit von entscheidender Bedeutung, da im Rahmen des gesamten Lebenszyklus einer Immobilie mit Instandsetzungsauszahlungen (ohne Restrukturierungsmaßnahmen) in der gleichen Dimension gerechnet werden muss, wie sie die eigentlichen Investitionsmaßnahmen an Investitionsauszahlungen verursachen. Eigene Erfahrungswerte sind hierbei zur Dimensionierung häufig wenig geeignet, das Bauunterhaltungsbudgets der allgemeinen Haushaltspolitik unterliegen und die Höhe der tatsächlichen Leistungen nicht stets gleichbedeutend mit einer technisch-wirtschaftlich sachgerechten Instandhaltung ist. 31 Die KGSt empfiehlt für die Unterhaltung von kommunalen Hochbauten ein jährliches Budget von 1,35 % des fortgeschriebenen Wiederbeschaffungszeitwertes von Gebäuden. Die Empfehlungen der KGSt sind nicht gleichbedeutend mit entsprechenden jährlichen Aufwendungen/Auszahlungen, sondern stellen einen erfahrungsgebundenen Mittelwert dar, 29 Instandsetzungen sind auch aus rechtlichen Gründen (Verkehrssicherungspflicht) ggf. geboten. 30 Instandsetzungskosten ist der in der DN 18960 verwandte Begriff. Bauunterhaltungskosten, Instandhaltungskosten sind Synonyme. 31 Früher: Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
75/108 der sowohl auf tatsächlichen Erfahrungen der Budgetbereitstellung als auch auf technisch- wirtschaftlichen Einschätzungen. Für Tiefbau- und Grüninvestitionen (Straßen, Abwasseranlagen, Parks u.ä.) gibt es eigene Richtwerte meist basierend auf den Flächen- und/oder Volumenwerten solcher Anlagen. Allen diesen Referenzwerten ist gemeinsam, dass sie in der Kalkulation die Instandsetzungskosten als einheitlichen Wert abbilden. Die Kalkulation der Instandhaltungskosten als ein einheitlicher Wert des einheitlich betrachteten Wirtschaftsgutes wird der tatsächlichen Situation aber nicht wirklich gerecht, da das Wirtschaftsgut aus einer Reihe von sehr unterschiedlichen Teilelementen mit sehr unterschiedlichem Instandhaltungs- und Ersatzbedarf besteht. Eine Baugrube muss nie ersetzt werden, eine Aufzugsanlage muss nach voraussichtlich 20 Jahren erneuert werden. Dieses Problem kann nur im Rahmen eines umfangreichen Programms für ein Immobilienportfoliomanagement tatsächlich gelöst werden (Elementenmethode). Die folgende Grafik macht den Widerspruch zwischen den hier bisher angesprochenen Referenzwerten und der Wirklichkeit deutlich: Ein weiteres Problem liegt darin, dass die Referenzindikatoren von einem gleichmäßigen Anfall der Kosten innerhalb des Kalkulationszeitraumes ausgehen. Erfahrungswerte zeigen eine andere Verteilung der Instandsetzungskosten, als von der KGSt empfohlen. Der Mittelwert liegt aber bei 1,35 % – deshalb ist der Wert für die Kalkulation der Baunutzungskosten aus Vereinfachungsgründen durchaus anwendbar. Die folgende Abbildung zeigt die zeitliche Verteilung von Instandsetzungskosten kommunaler Gebäude innerhalb der bilanziellen Nutzungsdauer im Vergleich zu den Referenzindikatoren der KGSt: SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
76/108 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 0,50% 0,00% T02 T04 T06 T08 T10 T12 T14 T16 T18 T20 T22 T24 T26 T28 T30 T32 T34 T36 T38 T40 T42 T44 T46 T48 T50 T01 T03 T05 T07 T09 T11 T13 T15 T17 T19 T21 T23 T25 T27 T29 T31 T33 T35 T37 T39 T41 T43 T45 T47 T49 Reale Verteilung Instandhaltungskosten Kalkulatorische Verteilung Instandhaltungskosten Dynamisierungseffekte sind in diese Darstellung aber noch nicht eingerechnet. Dynamisierungseffekte sind aber bedeutsam für die Kostenentwicklung: Bei einer Baukostendynamisierung von 1 % p.a. ergeben sich Instandsetzungskosten unter Zugrundelegung der Erfahrungsverteilung innerhalb der bilanziellen ND von 98 % der 32 Investitionskosten, und der realen Nutzungsdauer von 300 % der Investitionskosten. Die Dynamisierung (Preissteigerung) der Baukosten hat entscheidenden Einfluss auf die Instandhaltungskosten. Ohne eine Dynamisierung entstehen nach dem Modell der KGSt Bauunterhaltungskosten von durchschnittlich 1.350 € p.a. bei einem Investitionsvolumen von 100.000 € innerhalb der bilanziellen Nutzungsdauer. Bei einer jährlichen Steigerung der Baukosten von 1,00 % während der bilanziellen Nutzungsdauer erhöht sich der Mittelwert bereits auf 1.951,85 €. Seit 2000 ist der Baupreisindex 1913 von 1.031,5 auf 1.310,3 gestiegen. Dies bedeutet einen jährlichen Anstieg von 1,69%. Der Wiederherstellungswert 1913 lag 1960 bei 3,807 DM und 2015 bei 27,795 DM für 1 Mark Wert 1913. Dies entspricht einem durchschnittlichen Anstieg des Baupreisindex zwischen 1960 und heute von 13,7 %! Die folgende Abbildung soll den Einfluss des Dynamisierungsfaktors verdeutlichen; Ausgangspunkt ist eine Hochbauinvestition von 100.000 € und eine jährliche Dynamisierung von 1 %: 4.000,00 € 3.500,00 € 3.000,00 € 2.500,00 € 2.000,00 € 1.500,00 € 1.000,00 € 500,00 € 0,00 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950 Instandhaltung reale Kostenverteilung Instandhaltung KGSt 32 Das ist kein Schreibfehler! SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
77/108 Allein der seit 2000 gemessene Anstieg der Baukosten um jährlich 1,69 % hat dramatische Konsequenzen für die Kalkulation. Bei einer Dynamisierungsrate von 1 % p.a. ergibt sich innerhalb der bilanziellen Nutzungsdauer ein Verhältnis von 1 : 0,98 zwischen Investitionsausgaben und Ausgaben für die Instandhaltung auf der Basis der Indikatoren nach KGSt. Wird als Dynamisierungsrate die gemessene Änderung der Baukosten seit 2000 mit 1,69 % p.a. zugrunde gelegt, verändert sich das Verhältnis au 1 : 1,29. Dabei ist zu bedenken, dass die Baukonjunktur seit 2000 und damit die Preissteigerungsrate eher schwach war bz.w gering ausgefallen ist. Die gleichen Modellannahmen wie bei vorhergehenden Grafik zugrunde gelegt, zeigt die folgende Grafik die Konsequenzen deutlich: 8.000,00 € 7.000,00 € 6.000,00 € 5.000,00 € 4.000,00 € 3.000,00 € 2.000,00 € 1.000,00 € 0,00 € 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950 Instandhaltung reale Kostenverteilung Instandhaltung KGSt Hieran lässt sich zugleich aber auch erkennen, dass die eigentlichen Investitionskosten für eine Investitionsentscheidung nicht die gleiche Bedeutung haben, wie ihre Folgewirkungen. Es gibt wirklichkeitsnähere Referenzwerte für die Ermittlung von Instandsetzungskosten, insbesondere detailliertere. Dem Grunde nach ist es sinnvoll, von diesen Referenzwerten auch Gebrauch zu machen. Jedoch ist stets zu bedenken, dass bei einer detailgetreueren Kalkulation dieses Kostenfaktors der Kalkulationsaufwand auch nachhaltig steigt. Hier kann letztlich nur politisch entschieden werden, welches Berechnungsmodell zugrunde gelegt werden soll. Ein Aspekt im Zusammenhang mit den Instandsetzungskosten muss aber noch angesprochen werden: Der Widerspruch zwischen dem kalkulierten Budgetbedarf für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und der Bereitstellung von Budgetmitteln. Es besteht ein Bedarf an Instandsetzungsarbeiten, um ein Investitionsgut technisch- wirtschaftlich funktions- oder gebrauchsfähig und seinen Wert zu erhalten. Die notwendigen Finanzierungsmittel dieses Bedarfs werden zum Beispiel durch die Referenzindikatoren der KGSt dimensioniert. Dies bedeutet aber auch, dass im Haushalt Mittel in Höhe dieses Finanzierungsbedarfs bereit gestellt werden müssen, wenn die Instandsetzung den technisch- wirtschaftlichen und ökonomischen Zielen entsprechen soll. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
78/108 Haushaltspolitik wird regelmäßig dadurch bestimmt, dass verfügbare Haushaltsmittel auf den formalen und sachlichen Aufgabenkanon einer Kommune mit klaren Schwerpunktsetzungen auf die unmittelbare Nutzenstiftung aufgeteilt werden. Der Budgetposten „Substanzerhaltung“ ist dabei eine beliebte Manövermasse, da Beschränkungen dieses Etatpostens kurz- und mittelfristig zu keinen sichtbaren Konsequenzen führen. Ungeachtet dessen gibt es aber tatsächliche Einflüsse auf die technisch-wirtschaftliche Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit und auf den ökonomischen Wert der Wirtschaftsgüter. Die Universität Basel hat sich mit der Frage der wirtschaftlichen Dimensionierung unterlassener Instandsetzungen bei Hochbauten befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass in Abhängigkeit von der konstruktiven Ausführung der baulichen Anlage die Ausgaben zum Ausgleich dieser unterlassenen Arbeiten ohne Berücksichtigung der Baukostenentwicklung ab dem Folgejahr sich exponentiell entwickeln, wobei der Exponent zwischen 0,25 und 0,35 liegt. Hinzu kommt der additive Effekt, wenn es sich nicht um ein einmaliges, sondern um ein dauerhaftes Phänomen handelt. Dies kann aber angenommen werden, weil mit vorhandenen Budgetmittel zunächst einmal die „Löcher der Vergangenheit“ aller Voraussicht nach gestopft werden. Die unterlassenen Maßnahmen aufgrund mangelnder Budgetmittel führen nach den Untersuchungen der Universität Basel nach etwa 5 Jahren zu so starken Gebrauchs- oder Funktionseinschränkungen, dass spätestens dann die Arbeiten nachgeholt werden müssen (der hierfür entwickelte technokratische Begriff (Euphemismus?) ist Unterhaltungsstau). Welche ökonomische Konsequenz ist nun mit dieser Feststellung verbunden? Unter der Annahme, dass sich durch synergetische und additive technisch-physikalische Wirkungen exponentielle Wirkungen auf die notwendigen Budgetmittel mit einem Exponenten von 0,25 ergeben, müssen zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen 2,54 mal mehr Mittel eingesetzt werden, als wenn die Maßnahme planmäßig durchgeführt worden wäre. Wird angenommen, dass der gesamte Unterhaltungsstau in diesem Objekt beseitigt wird, der sich innerhalb der fünf Jahre ergeben hat, so sind 1,75 mal mehr Mittel aufzuwenden, als bei planmäßigen Instandsetzungsarbeiten. Die schlichte mathematische Konsequenz der Feststellungen der Universität Basel lässt sich aus der folgenden Grafik ableiten: SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
79/108 Kostenentwicklung bei einem Exponenten von 0,125 7 6 5 4 3 2 1 0 T1 T2 T3 T4 T5 T6 T7 T8 T9 T10 Dabei bezieht sich diese Funktion selbstverständlich nicht auf die gesamten kalkulierten Instandsetzungskosten, sondern nur auf die Differenz zwischen dem kalkulierten Bedarf und verfügbar gemachten Budgetmitteln. Das Bestehen und die Mächtigkeit einer solchen Differenz kann nur auf der Grundlage empirischer Daten ermittelt werden. Diese Daten sind für die Gemeinde Nordkirchen aber derzeit nicht bekannt. Soweit die bestehende Budgetpolitik tatsächlich zu entsprechenden Risiken führt, müssen die 33 daraus resultierenden Effekte als Risikokosten abgebildet werden . 10. Politisches Vorgehensmodell Zum Schluss stellt sich die Frage, wie die Kommunalpolitik mit den Thema Investitionsentscheidungen umgehen will. Soll es bei rein situativen Vorgehensweisen bleiben oder soll es ein systematisches Vorgehensmodell geben? Welche Informationen sollen Investitionsentscheidungen zugrunde gelegt werden? Soll es ein standardisiertes Informationsmodell geben oder sollen die Informationen solitär zusammengestellt werden? Regeln scheinen sinnvoll zu sein, sie machen aber nur dann wirklich Sinn, wenn auch die Bereitschaft besteht, sie tatsächlich zu leben. Deshalb werden folgend ein Vorgehensmodell genau wie Beispiele für die Informationsvermittlung dargestellt, aber es bedarf einer politischen Entscheidung über das 33 Hierzu müsste für den Zeitraum von 2009 (vorher lagen keine systematische Informationen über Anschaffungs- und Herstellungskosten vor) bis heute der jährliche Budgetbedarf unter Verwendung der Referenzindikatoren der KGSt ermittelt und ins Verhältnis zum Instandsetzungsbudget gesetzt werden. Dann kann das jährliche durchschnittliche Risikobereich ermittelt werden. Dieser kann dann als Risikoindikator umgerechnet werden. Wenn satt 1 € Instandsetzungsbedarf nur 0,90 € durchschnittlich zur Verfügung gestellt werden, beträgt der Risikoindikator 10 %. Dieser Risikoindikator ist auf die Instandsetzungskosten (Planung) anzuwenden und ausgehend von einem Risikoexponenten von 0,25 und der Annahme, dass ein aufgelaufener Instandsetzungsstau insgesamt alle fünf Jahre aufgelöst wird mit 1,75 zu multiplizieren, um budgetbedingte Risikokosten unterlassener Instandsetzung abbilden zu können. Beispiel: Instandsetzungskosten 10.000 €, Risikoindikator 10 %, Risikofaktor bei einem Risikoexponenten von 0,25 = 1,75, Risikokosten 1.750 € p.a. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
80/108 WAS und WIE. Diese beiden Fragen sollen in dem angestrebten Workshop beantwortet werden. Idee eines strukturierten Entscheidungsprozesses Welche Entscheidungen muss die Kommunalpolitik (Rat oder/und seine Ausschüsse) idealtypisch eigentlich bei Investitionen treffen? Dies sind insgesamt drei (bzw. zwei bei Generalübernehmermodellen): Grundsatzentscheidung, das ist insbesondere die Anerkennung eines Investitionsbedarfs, Planungsentscheidung, das ist die Festlegung, welche Lösug gewählt werden soll, Investitionsentscheidung, das ist die Entscheidung, dass die Investition konkret realisiert werden soll: SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
81/108 Bei einem Generalübernehmermodell werden die Planungs- und Investitionsentscheidung in einer Entscheidung zusammengefasst. Die wirtschaftlich bedeutsamste Entscheidung ist dabei die Grundsatzentscheidung, auch wenn sie auf den am wenigsten stabilen Planungen basieren muss. Dies lässt sich allerdings durch das Einbeziehen von KO-Kriterien für Folgeentscheidungen korrigieren, wobei diese Kriterien auch als Initialimpulse für eine ergebnisoffene Entscheidungsrevision verstanden werden können. Die Grundsatzentscheidung sollte insgesamt fünf Elemente umfassen: Die Feststellung dass aufgrund einer oder mehrerer kommunaler Aufgaben ein Bedarf dem Grund, der Qualität und der Quantität nach besteht, die Feststellung, dass die Kosten-Nutzen-Analyse zeigt, dass eine Bedarfsbefriedigung gerechtfertigt ist, die Feststellung, dass die grundsätzliche Tragfähigkeit des Projekts (bezogen auf die Ergebnisplanung und die Finanzplanung) gegeben ist, SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
82/108 die Festlegung der Dimensionen des Projekts (KO-Kriterium) und die Festlegung von Tragfähigkeitsgrenzen (KO-Kriterium, für die Ergebnisplanung und die Finanzplanung). Der Umfang des Entscheidungsinhalts macht schon die entscheidende Bedeutung der Grundsatzentscheidung deutlich. Die Planungsentscheidung ist eine Auswahlentscheidung, mit der festgelegt wird, welche der untersuchten Lösungsvarianten realisiert werden soll. Sie kann nur getroffen werden, wenn die Lösungen die in der Grundsatzentscheidung vorgegebenen KO-Kriterien einhalten. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Projekt entweder beendet oder aber unter Einbeziehung der aktuellen Erkenntnislage eine neue Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt und bei einem positiven Ergebnis dieser Analyse die Grundlagenentscheidung revidiert. Dies bedeutet auch das Festlegen neuer KO-Kriterien oder im Sinne eines iterativen Prozesse die Aufgabe, nach anderen Lösungen zu suchen, mit denen die ursprünglichen Vorgaben eingehalten werden können. Eine „wir machen es trotzdem“ Entscheidung ohne Reflexion der Konsequenzen für die Kosten-Nutzen-Relation sollte es nicht geben. Mit der Investitionsentscheidung wird die konkrete Projektrealisierung eingeleitet. Sie beinhaltet die Ermächtigung an die Verwaltung, alle Maßnahmen zu ergreifen, die für die Projektrealisierung erforderlich sind. Sie kann auch im Sinne eines Vorratsbeschlusses Vergabeermächtigungen, die in die Kompetenz eines Ausschusses oder des Rates fallen, enthalten unter der Bedingung, dass die konkreten Angebote den Kostenplanungen entsprechen. Dies würde das politische Verfahren straffen. Auch die Investitionsentscheidung kann nur getroffen werden, wenn die Lösung den in der (ggf. revidierten) Grundsatzentscheidung vorgegebenen KO-Kriterien entspricht. Für den Fall, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden, gelten die Ausführungen zur Planungsentscheidung sinngemäß. Informationen im politischen Prozess Ein noch so gut strukturierter politischer Prozess kann nicht ohne vernünftige Informationen erfolgreich sein. Dabei gibt es einen natürlichen Widerstreit: Die standardisiert anzuwendenden Methoden können verbindlich festgelegt werden – sie „produzieren“ aber zwangsläufig eine Informationsflut, mit der zwar auf ExpertInnenebene umgegangen werden kann, die jedoch jeden politischen Prozess überfordern würde. Die Informationen können nicht „ungefiltert“ in den politischen Prozess eingespeist werden. Es ist vielmehr eine vernünftige Aggregation der Daten erforderlich ggf. auf der Basis von Kennzahlen. Hierbei ist wichtig, dass für die Kommunalpolitik klar und verständlich ist, wie die ihr vermittelten Informationen zustande kommen und welche Bedeutung sie haben. Deshalb ist aber unumgänglich, dass sowohl die Verwaltungsprozesse wie auch die Informationsvermittlung verbindlich geregelt sind und nicht der situativen Beliebigkeit unterliegen. Dies lässt sich an dem Beispiel „Was soll der Lebenszyklus sein?“ sehr gut SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
83/108 verdeutlichen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass alle Lösungen methodisch durchaus richtig sind. 34 Es gibt also allein sieben methodisch akzeptable Ansätze , nach denen der Lebenszyklus eines Wirtschaftsgutes bestimmt werden kann. Es kann aber nicht richtig sein, dass situativ ein Ansatz bei einem Projekt gewählt wird und ein anderer bei einem anderen – und schon gar nicht, dass innerhalb eines Projektes der Ansatz beliebig verändert wird. Also ist es notwendig, verbindlich festzulegen, welcher Ansatz beständig anzuwenden ist. Die heute in Entscheidungsvorlagen der Gemeinde Nordkirchen standardmäßig vermittelten Informationen sind strukturell völlig ungeeignet, eine sachgerechte Entscheidung zu begründen. Entscheidungen werden deshalb auf der Basis der ansonsten verbal übermittelten Informationen getroffen, die aber weder innerhalb eines Projektes noch projektübergreifend konsistent sind. Dies bietet einerseits im politischen Prozess die Chance, mit rein subjektiven Argumenten Projekte nach eigenen Wertvorstellungen zu unterstützen oder zu konterkarieren aber andererseits besteht diese Chance für jede/n am politischen Prozesse Beteiligte/n. Zudem werden Debatten sehr stark erschwert, weil der tatsächliche Informationsgehalt einer Äußerung meist kaum deutlich wird. Welche Informationen sollten in einem Informationstableau enthalten sein: Welche Bezeichnung hat das Projekt? Welcher kommunalen Aufgabe/welchem Produkt ist es zuzurechnen? 34 Bilanzoption bedeutet, dass zum Ende der systemischen Lebenszeit eines Wirtschaftsgutes die Vermögens- und Finanzierungsverhältnisse abgebildet werden. Verwertungsoption bedeutet, dass systemisch unterstellt wird, dass das Wirtschaftsgut nach Ende der systemischen Lebenszeit zum Restbuchwert veräußert wird. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
84/108 Worin besteht der dem Projekt zugrunde liegende Bedarf (Rechtsgrundlage, Zielgruppe, Nutzenwirkung, Qualität des Nutzens, Quantität des Nutzens)? Um welche Art von Projekt handelt es sich (Neuinvestition, Ersatzinvestition, Renovations- oder Restrukturierungsmaßnahme)? Ist das Projekt investiver oder konsumtiver Natur (z.B. Neubau oder Anmietung)? In welcher Projektphase wird die Information übermittelt? Ist das Projekt bereits Gegenstand der Finanzplanung (oder einer einzurichtenden Investitionsplanung)? Wie ist das Ergebnis der Kosten-Nutzen-Analyse (Nutzwert)? Wie sind die technischen Determinanten des Projekts (Beispiel sind: Eigengrundstück/Pachtgrundstück/Kaufgrundstück = Fläche, Wert, Kaufpreis, Pachtzahlungen; Art der Lösung = Erstellung/Errichtung, Pacht/Miete, Erwerb; Dimensionen der Lösung = BGF, NF, VF, TF, Straßenbreite, Ausbaustandard Straße, Länge der Straße, Fläche der Straße, Rohrdimension (Durchmesser), Leitungslänge, Fläche der Grünanlage)? Wie hoch sind die Investitionskosten (z.B. Zusammenfassung von Elementen der DIN 276, 1. Ebene: Grundstück [100], Baukosten [200, 300, 400, 500], Ausstattung [600], Nebenkosten [700])? Wie werden die investiven Auszahlungen finanziert (gemeindliche Eigenmittel, Zuschüsse, Beiträge, rechnerische Kredite)? Wie sind die zugrunde gelegten Konditionen für Fremdkapitalmittel (Art der Fremdmittel, Zinssatz, Zinsbindungsdauer, (anfänglicher) Tilgungssatz, Annuität oder durchschnittliche Belastung, Zinsballast)? Wie hoch sind die Lebenszykluskosten und -erlöse (Beginnjahr , 3 Folgejahre, 35 Durchschnitt, Gesamtkosten und -erlöse (und Ergebnis) – absolut und diskontiert)? Wie hoch sind die Aufwendungen und Erträge (Beginnjahr, 3 Folgejahre, Durchschnitt, Gesamtaufwendungen und -erlöse (und Ergebnis) – absolut und diskontiert)? Wie hoch sind die operativen Liquiditätsabflüsse und -zuflüsse (Beginnjahr, 3 Folgejahre, Durchschnitt, Gesamtauszahlungen und -einzahlungen (und Ergebnis) – absolut und diskontiert)? Wie sind die Auswirkungen auf die Bilanz (Vermögen, Abschreibungen, Eigenkapital, Sonderposten, Fremdkapital, stille Reserven; Beginnjahr, 3 Folgejahre, Abschluss der Fremdfinanzierung)? Welche Lösungsalternativen sind untersucht worden und wie sind ihre Ergebnisse (Anzahl der Alternativen, Kennzahlenvergleich)? Zu allen wertebasierten Informationen gehört stets auch ein Plan-/Istvergleich (Haushaltsplan, vorhergehende Kalkulationen). Ein solches Informationstableau muss in eine standardisierte Form überführt werden, wobei sicherlich eine Reihe von Elementen in den Fließtext von Vorlagen eingebunden werden können, wobei sie aber auch in diesem Kontext stets die gleiche Form haben sollten. 35 Beginnjahr = Jahr, in dem der operative Betrieb aufgenommen wird. Erstes vollständiges Jahr nach der Fertigstellung pp. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
85/108 Der Versuch, das bisherige Informationstableau der Gemeinde Nordkirchen zu reformieren zeigt, dass dies keine einfache Aufgabe ist: Diese Form der Darstellung ist noch nicht zielführend, weil sie: • Ausschließlich auf die Ergebnisrechnung abgestellt. • Es nur eine „Einjahresbetrachtung“ gibt. • Keine Lebenszyklusbetrachtung vorhanden ist. • Technische Informationen gänzlich fehlen. Vielleicht ist es sinnvoll, die Informationsvermittlung in zwei Elemente zu teilen: Ein komprimierte Darstellung in der eigentlichen Vorlage und ein ausführlicherer Anhang mit dem gesamten Tableau. Das gäbe auch jeder/m KommunalpolitikerIn die Chance, selbst zu entscheiden, welche Informationen für den persönlichen Entscheidungsprozess verarbeitet werden sollen. Eine solche Lösung beugt aber zugleich dem Vorwurf vor, dass nicht alle Informationen vorhanden gewesen seien. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
86/108 TOP DOWN – Investitionsplanungen Die bisherigen Ausführungen zu einem politischen Vorgehensmodell haben sich ausschließlich mit der Sicht des einzelnen Investitionsprojektes befasst. Dieser Blickwinkel ist aber sehr verengt, weil die Frage offen bleibt, wie eigentlich Investitionsprojekte in den politischen Prozess eingebracht werden oder besser werden sollten. Hierzu wird auf die Ausführungen im Anhang, Seite 91, Festlegung von strategischen Vorgaben bei Investitionsentscheidungen – Modell eines anderen Umgehens mit Haushaltsplandiskussionen, verwiesen. Der Anhang beschreibt, wie vorgangen werden kann, er beschreibt nicht, was das Instrument sein sollte. Die bisherige Investitionsplanung ist identisch mit der Finanzplanung, also mit einem zeitlichen Horizont von 3 oder 4 Jahren – je nach Betrachtungsweise. Dies ist aber eine sehr einschränkende Betrachtung, da absehbare Investitionen, die aber erst später anfallen, nicht betrachtet werden, politische Priorisierungen kaum möglich sind genauso wenig wie politische Initiativen. Deshalb sollte die Finanzplanung durch eine gemeindeeigene Investitionsplanung ergänzt werden, die keinen zeitlichen Horizont hat und die alle bekannten und möglichen Investitionen umfasst. Erst dies ermöglicht eine politische Priorisierung und Steuerung des Investitionsgeschehens in der Kommune. Verbunden mit der Definition von Standardwerten lassen sich relativ einfach die notwendigen Investitionen abbilden: Projekt- Projektbezeichnung Finanzpla- Idee von Produkt Technisch-wirt- Politische Priori- Prioritäten- Investitionskos- Ergebniswirkung Finanzwirkung nummer nung schaftliche Prio- tät rang ten rität 123 Ersatzbau Hallenbad und nein Verwaltung Gesamtschu- (z.B. fünf Stufen) (z.B. fünf Stufen) 99 5.500.000,00 € 302.500,00 € 178.750,00 € Sporthalle Nordkirchen le, Grund- schule NK, Sport Festlegung nach sachlichen Kriterien durch die Verwaltung Standardisierte Ein- Schätzungen 1 – 5 Festlegung der Rangstelle Innerhalb der Liste Anwendung von Standards oder Planinformationen Standardwerte, z.B. 5,5 % bezogen auf die Investitionskosten Standardwerte, z.B. 3,5 % bezogen auf die Investitionskosten SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
87/108 11. Anhang DIN 276 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 310 Baugrube 320 Gründung 330 Außenwände 331 Tragende Außenwände 332 Nichttragende Außenwände 333 Außenstützen 334 Außentüren und -fenster 335 Außenwandbekleidungen, außen 336 Außenwandbekleidungen, innen 337 Elementierte Außenwände 338 Sonnenschutz 339 Außenwände, sonstiges 340 Innenwände 350 Decken 360 Dächer 361 Dachkonstruktionen 362 Dachfenster, Dachöffnungen 363 Dachbeläge 364 Dachbekleidungen 369 Dächer, sonstiges 370 Baukonstruktive Einbauten 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 400 Bauwerk – technische Anlagen 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 420 Wärmeversorgungsanlagen 430 Lufttechnische Anlagen 440 Starkstromanlagen 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 460 Förderanlagen 470 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäudeautomation 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 500 Außenanlagen 510 Geländeflächen 520 Befestigte Flächen 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 550 Einbauten in Außenanlagen SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
88/108 560 Wasserflächen 570 Pflanz- und Saatflächen 590 Sonstige Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 710 Bauherrenaufgaben 720 Vorbereitung der Objektplanung730 Architekten- und Ingenieurleistungen 740 Gutachten, Beratung und Vermessung 770 Allgemeine Baunebenkosten Methoden der Wirtschaftlichkeitsberechnung Kostenvergleichsrechnung Die Kostenvergleichsrechnung ist ein Verfahren der Investitionsrechnung und dient zum Vergleich mehrerer Investitionsalternativen. Hierbei werden die Gesamtkosten der Alternativen ermittelt und die kostengünstigste ausgewählt. Die Gesamtkosten ergeben sich aus den fixen und den variablen Kosten. Da die Kostenvergleichsrechnung die durchschnittlichen Kosten einer Periode betrachtet, muss die Anschaffungsauszahlung entsprechend innerhalb der Fixkosten berücksichtigt werden. Diese Kapitalkosten ergeben sich aus den kalkulatorischen Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen. Gewinnvergleichsrechnung Die Gewinnvergleichsrechnung ist ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung und dient zum Vergleich mehrerer Investitionsalternativen. Sie stellt eine Erweiterung der Kostenvergleichsrechnung dar, welche im Gegensatz zu dieser Erlöse mit einbezieht. Es gibt zwei Gründe für die unterschiedliche Höhe von Erlösen zweier Investitionsobjekte. Der erste Grund sind die unterschiedlichen quantitativen Leistungsfähigkeiten der Investitionsobjekte. Daher kann bei gleichem Erlös pro Stück ein höherer Erlös pro Periode erbracht werden, je mehr Stück pro Periode gefertigt wird, sofern der Absatzmarkt die Erzeugnisse zu einem unveränderten Preis aufnimmt. Der zweite Grund sind die unterschiedlichen qualitativen Leistungsfähigkeiten der Investitionsobjekte. Es ist dadurch möglich einen unterschiedlich hohen Erlös pro Stück und einen gemäß unterschiedlich hohen Erlös pro Periode zu erzielen. Durch die Einbeziehung der Erlöse lässt sich die Vorteilhaftigkeit einer Investition besser beurteilen. Es wird der Gewinn jeder Alternative ermittelt und die gewinnmaximale Alternative ausgewählt, denn ein kostengünstiges Investitionsobjekt muss nicht unbedingt Gewinn erbringen. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
89/108 Rentabilitätsrechnung Die Rentabilitätsrechnung (Rentabilitätsvergleichsrechnung) als ein statisches Verfahren der Investitionsrechnung ergänzt die Gewinnvergleichsrechnung um das eingesetzte Kapital. Als Bezugsgröße kann der Kapitaleinsatz zu Beginn der Investition genommen werden (ohne Abschreibungen). Typischer ist allerdings die Berechnung mit Hilfe des durchschnittlich eingesetzten Kapitals (mit Abschreibungen). Die Rentabilitätsrechnung wird auch als Rentabilitätsvergleich, Renditemethode oder Return on Investment (ROI) bezeichnet. Der Nettogewinn ist hier als durchschnittlicher, durch die Investition verursachter Gewinn zu verstehen, daher dürfen keine kalkulatorischen Zinsen in die Gewinnrechnung miteinbezogen werden. Ansonsten wäre nicht die durchschnittliche jährliche Verzinsung, sondern lediglich die über den kalkulatorischen Zinssatz hinausgehende Verzinsung das Ergebnis. Das durchschnittlich gebundene Kapital ergibt sich (bei Anlagegütern) durch die halbierte Summe aus Anfangsinvestition und Restwert. Amortisationsrechnung Die Amortisationsrechnung oder Kapitalrückflussrechnung bzw. -methode (auch: Pay-off- Methode, Pay-back-Methode oder Pay-out-Methode bzw. -Rechnung) ist ein Verfahren der statischen Investitionsrechnung und dient der Ermittlung der Kapitalbindungsdauer einer Investition. Dabei wird die Rückflussdauer einer Investition, d. h. der Zeitraum, in dem sich die Anschaffungskosten aus den jährlichen Gewinnen und Abschreibungen der Investition refinanzieren, berechnet. Verfahren sind: • Durchschnittsmethode (statische Amortisationsrechnung); diese Methode findet Anwendung, wenn der jährliche finanzielle Rückfluss (der zur Deckung der Anschaffungsauszahlung dient) in gleicher Höhe anfällt. • Kumulative Methode (dynamische Amortisationsrechnung); dieses Verfahren wird angewendet, wenn die jährlichen Rückflüsse aus der Investition verschieden hoch sind. Dabei werden die jährlichen Rückflüsse nach Jahren differenziert betrachtet und jährlich schrittweise addiert, bis ihre Gesamtsumme der Investitionssumme entspricht (Amortisationszeitpunkt). Kapitalwert Der Kapitalwert (englisch net present value, NPV ‚ Nettogegenwartswert [seltener NGW] oder Nettobarwert) ist eine betriebswirtschaftliche Kennziffer der dynamischen Investitionsrechnung. Durch Abzinsung auf den Beginn der Investition werden Zahlungen vergleichbar gemacht, die zu beliebigen Zeitpunkten anfallen. Der Kapitalwert einer Investition ist die Summe der Barwerte aller durch diese Investition verursachten Zahlungen (Ein- und Auszahlungen). Die Summe der diskontierten Zahlungen SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
90/108 entspricht somit dem Integral über den Zahlungsstrom, der mit einer fallenden Exponentialfunktion gemäß Kalkulationszinssatz bewertet wird. Zum besseren Verständnis der Rechenoperation kann der Kapitalwert auch als der errechnete Geldbetrag betrachtet werden, der eingesetzt werden müsste, um unter Berücksichtigung der Verzinsung und der Ein- und Auszahlungen am Ende der Betrachtung zu einem Saldo von 0 zu gelangen. Voraussetzung ist hierbei die Wiederanlageprämisse, d. h. die zwischenzeitliche Anlage der Überschüsse zum Kalkulationszinssatz. Die Kapitalwertmethode erlaubt die Beurteilung einer Erweiterungsinvestition und die Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes. Die Kapitalwertmethode wird u. a. bei Unternehmensbewertungen unter dem Namen Discounted Cash-Flow eingesetzt. Die Begriffe DCF und NPR verwenden also dieselbe Methode mit unterschiedlichem Fokus: Der DCF ist eine Kennzahl der Unternehmensbewertung, der NPR ist eine Kennzahl der Investitionsrechnung. Interner Zinsfuß Der Begriff des „Internen Zinsfußes“ darf hier nicht mir der gleichnamigen Variablen bei Barwertmethoden verwechselt werden. Die Interne-Zinsfuß-Methode (auch: Interne-Zinssatz-Methode, Methode des internen Zinsfußes oder Methode des internen Zinssatzes, kurz: IZF-Methode bzw. IZM oder IZS- Methode; englisch: IRR – Internal Rate of Return) ist ein Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung. Sie ermöglicht, für eine Investition oder Kapitalanlage, bei der unregelmäßige und schwankende Erträge anfallen, eine (theoretische) mittlere, jährliche Rendite zu berechnen. Der Abzinsungsfaktor, bei dessen Verwendung die diskontierten künftigen Zahlungen dem heutigen Preis bzw. der Anfangsinvestition entsprechen, wird bei dieser Methode auch als interner Zinsfuß bezeichnet. Ist dieser Zinsfuß größer als der Kalkulationszinsfuß (sprich: die Rendite ist größer als die Kapitalzinsen plus Risikoaufschlag), ist die Investition über die Gesamtlaufzeit berechnet wirtschaftlich. Die Interne-Zinsfuß-Methode wurde ursprünglich entwickelt, um die Wirtschaftlichkeit bei Investitionsentscheidungen in Unternehmen zu erhöhen. Das Ziel der Berechnungen war es, diejenige Investitionsentscheidung zu bestimmen, die sich auf das Gesamtsystem Unternehmung am vorteilhaftesten auswirkt. Annuitätenmethode Die Annuitätenmethode ist ebenfalls ein Verfahren der klassischen, dynamischen Investitionsrechnung. Der Kapitalwert einer Investition wird auf die Nutzungsdauer so verteilt, dass die Zahlungsfolge aus Einzahlungen und Auszahlungen in die sogenannte Annuität umgewandelt wird. Im Gegensatz zum Kapitalwert wird also nicht der Gesamtzielwert ermittelt, sondern der Zielwert pro Periode. Der Annuitätenfaktor ist zudem der Kehrwert des Rentenbarwertfaktors. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
91/108 Die Annuitätenmethode erlaubt die Beurteilung von Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen im Sinne einer Einkommensmaximierung. Endwertmethode Die Endwertmethode ist ein Verfahren der klassischen dynamischen Investitionsrechnung. Dabei wird diejenige Handlungsalternative bevorzugt, welche den höchsten (Vermögens)Endwert bringt. Der Endwert einer Investition ist die Summe der Endwerte der Zahlungsüberschüsse der Investition. Zur Bestimmung werden die Zahlungsüberschüsse auf das Ende der Nutzungsdauer aufgezinst. Unterschieden werden kann zwischen einem Totalkalkül, bei dem die Endwerte der Investition und seiner Opportunität ermittelt und verglichen werden, und einem Differenzkalkül, bei dem der zusätzliche Endwert der Investition ermittelt wird. Festlegung von strategischen Vorgaben bei Investitionsentscheidungen – Modell eines anderen Umgehens mit Haushaltsplandiskussionen Gegenstand dieses Skripts ist ausschließlich in diesem Kontext die Frage des Umgehens mit Investitionen bei der Haushaltsplanung. Wie sieht das heutige Vorgehensmodell aus? Investitionsbedarfe gleich welcher Art werden zunächst gesammelt und dann dimensioniert. Diese Bedarfe können Investitionen zum Inhalt haben, die 1. zur Aufrechterhaltung von Funktionen unabdingbar sind (unabweisbare Investitionen), 2. der Abdeckung eines quantitativ oder qualitativ geänderten Bedarfs dienen (Anpassungsinvestitionen), 3. die der Abdeckung eines neuen Bedarfs dienen, 4. die der Abdeckung von neuen oder geänderten Bedarfen bei Aufgaben dienen, zu deren Wahrnehmung die Kommune nicht zwingend verpflichtet ist (freiwillige Aufgaben). Aus der Summe dieser Investitionsbedarfe ergibt sich ein Gesamtinvestitionsbedarf, der unter verschiedenen Aspekten priorisiert werden muss: Wie viele Investitionen welcher Art können innerhalb eines Planungszeitraumes mit der vorhandenen Verwaltungskraft überhaupt erledigt werden? Welche Investitionen sind im Kontext mit dem Volumen des kommunalen Haushalts darstellbar (im Sinne von: Welches Investitionsvolumen wird politisch mit getragen werden)? Wie ist die Bedarfspriorität der einzelnen Investitionen? SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
92/108 Anhand derartiger Überlegungen wird dann bestimmt, welche Investitionen mit welchen Volumen im Haushalt veranschlagt werden. Dabei dürfte die Frage nach dem Umfang des gesamten Investitionsvolumens eines Haushalts eher intuitiv unter Einbeziehung der vorgeschlagenen konkreten Projekte denn nach einem sachlich gerechtfertigten Modell beantwortet werden. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit der „Infektion“ des Entscheidungsprozesses durch persönliche Vorlieben oder Ablehnungen ganz konkreter Projekte aber auch die Manipulation durch ein „zielführendes“ Arrangement der Projekte ziemlich hoch. Wer sich persönlich für ein Projekt begeistert, wird vielleicht dessen ökonomische Konsequenzen nicht so genau betrachtet sehen wollen – und dafür bereit sein, den Preis in Form der Ausblendung der ökonomischen Konsequenzen aller Projekte zu zahlen. Aber müsste die Frage nach der Tragfähigkeit von Investitionen für einen kommunalen Haushalt nicht eigentlich eher fiskalökonomisch angegangen werden? Wird nicht eine verbindliche, sich stets reproduzierende Methodik der Bemessung investiver und damit verbundenen ergebnis- und liquiditätsorientierter Festlegungen von Spielräumen genau so benötigt, wie eine feste Struktur zur Bestimmung von Prioritäten? Es gibt – oder es lassen sich entwickeln – hochkomplexe mathematische Modelle, mit denen entsprechende Berechnungen vorgenommen werden können – quasi eine Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Gegenstand „gesamte Kommune“. Bei diesen Modellen mit einer großen Anzahl von Prämissen, Variablen usw. wird das Verstehen und das Verständnis der Menschen, die mit den Ergebnissen in den Kommunalverwaltungen und der Kommunalpolitik umgehen sollen, stets gering bleiben. Es sind Modelle für ExpertInnen/SpezialistInnen, die sich Laien einfach verschließen. Das vorhersagbare Ergebnis: Die alten Strukturen kommen schleichend, aber durchaus schnell, zurück. Damit ist nichts gewonnen. Komplexe Systeme können bzw. sollten erst dann eingeführt werden, wenn ein „neues Denken“ in aber zunächst vereinfachten Strukturen zum Alltäglichen gehört. Deshalb sollte das Element der „Intuition“ zunächst einmal gar nicht ausgeschaltet, aber in Form der „Schwarmintelligenz“ organisiert werden. Dazu bedarf es gleichwohl einiger inhaltlicher Vorbereitungen. Anders als bisher muss aber die Frage des Umfangs und der Folgelasten von Investitionen von der Diskussion über aktuelle Investitionsprojekte abgekoppelt werden. Die Fragen müssen lauten: 1. Welches Investitionsvolumen ist verbunden mit welchen Folgewirkungen tragbar (Abstrakt)? 2. Erst wenn die erste Frage verbindlich beantwortet ist, lautet Frage 2: Welche Investitionen sollen konkret in die Haushaltsplanung aufgenommen werden (unter Beachtung eines verbindlichen Priorisierungssystems) (Konkret)? SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
93/108 Auch für eine solche Herangehensweise bedarf es einiger vorbereitender und begleitender Arbeiten. Losgelöst davon ist es sinnhaft, die beiden Entscheidungen zu entkoppeln und die Festlegung des Investitionsrahmens zu einem eigenständigen Entscheidungsthema zu machen, das sinnhafter Weise zeitlich so platziert wird, dass der verwaltungsseitige Prozess der Haushaltsaufstellung – soweit es Investitionen betrifft – darauf basieren kann. Denkbar ist dabei auch, dass die Rahmenentscheidung nicht für ein Haushaltsjahr sondern für einen längeren Zeitraum getroffen wird (z.B. 5 Jahre). Vorbereitende und begleitende Arbeiten sind: Ermittlung einer „Nulllinie“ – Nulllinie bedeutet in diesem Sinne: Wie groß ist das Investitionspotential ohne Aufnahme von Investitionskrediten 36 unter ceteris-paribus-Bedingungen (c.p.) ? Wie groß ist der Dispositionsrahmen der Finanzplanung? Wie groß ist der Dispositionsrahmen der Ergebnisplanung? Welche Wirkungen gehen von Investitionen aus, wenn das gesamte Investitionspotential ausgenutzt wird? Wie wirkt sich die Ausschöpfung des gesamten Investitionsrahmens auf die Dispositionsrahmen der Finanzplanung und Ergebnisplanung aus? Ermittlung von Standardwerten für Folgewirkungen (Hochbau, Straßenbau, Kanalbau, Grünbau, mobiles Vermögen). Standardwerte sind: Verwaltungskosten, Betriebskosten variabel (Verbrauchskosten), Betriebskosten fix, Instandsetzungskosten. Festlegung eines Rechenmodells für die Bestimmung eines Investitionsrahmens über den „Nullrahmen“ hinausgehend bei noch nicht ausgeschöpften Dispositionsrahmen. Standardveränderungswirkung bei Veränderungen von Ertrag/Einzahlungen bzw. Aufwand/Auszahlungen auf das Investitionspotential und die Dispositionsrahmen. 36 Ceteris paribus (c.p.) bedeutet „unter ansonsten gleichen Umständen“ und ist eine wissenschaftlich sehr häufig gebräuchliche Methode, um im einen System mit n-Variablen die Wirkung der Veränderung einer Variablen deutlich zu machen; alle anderen Variablen behalten ihre Ausgangswerte. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
94/108 Dieses Vorgehen lässt sich in drei Schritten darstellen: SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
95/108 Die sich so ergebenden Werte sind zwingend nicht präzise, sie dimensionieren aber für die ohnehin strategisch orientierte Entscheidung die Entscheidungsparameter mit hinlänglicher Genauigkeit. Oder viel einfacher gesagt: Die Ergebnisse eines solchen Modells sind alle Mal besser, als eine rein intuitiv abgestützte Entscheidung. Vor allem ermöglichen sie bei jeder Entscheidung – nicht nur bei Investitionsentscheidungen – aufgrund der Standardisierung der Parameter und Variablen Wirkungsabschätzungen treffen zu können, ohne dass schon von vornherein komplexe Planungen aufgestellt werden müssen. Wo sind in diesem Modell die Einzahlungen aus Beiträgen und Zuschüssen bzw. die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Beiträgen und Zuschüssen? Sie gehören in dieses Modell nicht hinein, da sie ja regelmäßig von ganz konkreten Investitionsprojekten abhängig sind und deshalb auch nur bei diesen berücksichtigt werden können, nicht aber in einem Modell, dass lediglich die dauerhaften, ereignisunabhängigen Elemente zum Gegenstand hat. Einzige Ausnahme ist hier die jährliche Investitionspauschale nach dem GFG, die als sonstige Investitionseinzahlung gewertet werden kann, da sie ereignisunabhängig gezahlt wird. Bei diesem Modell fehlt aber bisher noch ein wichtiger Aspekt, nämlich die Beantwortung der Frage, was geschieht, wenn die „natürlichen“ Finanzierungsquellen des Haushalts ausgeschöpft sind. „Natürliche“ Finanzierungsquellen in diesem Sinne sind (noch einmal): 1. Die Fähigkeit, Investitionen aus eigenen Finanzmitteln zu finanzieren und die Folgewirkungen aus freien Mitteln der Ergebnis- und Finanzplanung abzudecken. 2. Die Finanzierung von Investitionen durch Investitionskredite, soweit die Folgewirkungen dieser Kredite und die Folgewirkungen der Investitionen aus noch SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
96/108 nicht verbrauchten freien Mitteln der Ergebnis- und Finanzplanungen abgedeckt werden können. Da es sich ja um ein Modell unter c.p. Bedingungen handelt, bleibt trotz der systemimmanenten Dynamisierung die Frage offen, was geschieht, wenn sich Parameter, die der c.p. Doktrin unterliegen, doch ändern bzw. bewusst geändert werden. Auch diese Frage lässt sich wieder nur unter einer Annahme beantworten, der Annahme nämlich, dass die Effektivität des Aufgabenkanons und die Effizienz des Mitteleinsatzes optimal eingeregelt sind (wobei der Begriff „optimal“ hier subjektiv zu verstehen ist, also wenn die Gemeinde Nordkirchen dieser Meinung ist), also durch Aufgabenreduzierungen (aulitativ und/oder quantitativ) und/oder Kostensenkungen das Maß der freien Mittel der Ergebnis- und Finanzplanung nicht erhöht werden kann. Die logische Konsequenz ist, dass dann eine Erhöhung der freien Mittel nur durch eine Steigerung der Einzahlungen und Erträge möglich sein kann. Das Instrument der Erhöhung von Einzahlungen und Erträgen ist unter strategischen Aspekten aber stark limitiert, da sich viele Bereiche einer direkten gemeindlichen Steuerung entziehen und Einmaleffekte (z.B. die Erhöhung von Grundstückspreisen) in ein strategisches Modell nicht einbezogen werden dürfen (solche Effekte sind aber selbstverständlich dann – genau wie Beiträge und Zuschüsse – bei konkreten Projekten berücksichtigungsfähig). Damit bleibt nur die gemeindliche Steuergestaltungsmöglichkeit – oder genauer gesagt die gemeindliche Grundsteuer und Gewerbesteuerpolitik. Damit ergeben sich zwei reziproke Blicke auf das Ergebnis dieser Überlegungen: 1. Welche Steuererhöhungen ist die Gemeinde Nordkirchen bereit zu beschließen, um über die „natürlichen“ Finanzierungsquellen hinaus Investitionen durchzuführen. 2. Welche Wirkungen auf die Steuern haben Investitionen, die innerhalb der „natürlichen“ Finanzierungsquellen nicht finanziert werden können. Hierzu lässt sich sehr einfach eine Kennzahl generieren: Folgewirkungen im Sinne des 2. Ansatzes der „natürlichen“ Finanzierungsquellen je 1.000 € Investitionssumme im Verhältnis zum Veränderungswert von jeweils 1 Punkt Steuerhebesatz 37 der Grund - und Gewerbesteuer. Damit lässt sich auch eine wichtige Entscheidungsinformation abbilden: „Wenn die Gemeinde Nordkirchen diese Investition durchführt, müsste sie eigentlich die Grundsteuer- und/oder Gewerbesteuerhebesätze um ?? Punkte anheben.“ Die einzelnen konkreten Projekte lassen sich anhand des folgenden Vorgehensmodells dann in die Haushaltsplanung integrieren. 37 Aus Vereinfachungsgründen Grundsteuer B. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
97/108 Methodik Prozess Dieses Modell entspricht in seiner Tiefe noch nicht den Ansprüchen an eine Investitionsplanung, weil es ausschließlich mit Standardwerten arbeitet, lässt jedoch verhältnismäßige Aussagen zu, die die Qualität der Haushaltsplanung im Zusammenhang mit Investitionen verbessern. Das Modell ist selbstverständlich auch auf alle anderen strategischen Entscheidungen übertragbar, unabhängig davon ob es sich tatsächlich um strategische Entscheidungen der Gemeinde Nordkirchen handelt, oder exogene Einflüsse mit strategischer Bedeutung aufgrund gesetzlicher Vorgaben umzusetzen sind. Kostenartenstruktur Eine idealtypische Grundstruktur für die Darstellung verschiedener Kostenarten könnte sich in Anlehnung an die DIN 18960 wie folgt darstellen: Kostengruppe Verdichtung Bezeichnung Bemerkungen 100 Kapitalkosten 110 100 Bilanzielle Abschreibungen Entsprechen den Abschreibungen nach der Ergebnisplanung. 120 100 Fremdkapitalkosten Zinsfuß X halben Fremdkapital; zu beachten ist, dass die Kosten nur für die Zeit des Einsatzes von Fremdfinanzierungsmitteln anfallen, es sei denn, das Modell geht von abschreibungskonformen Tilgungen aus. Für eine Haushaltsperiode sollten die stets anzuwendenden Standardkonditionen festgelegt werden. SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
98/108 Kostengruppe Verdichtung Bezeichnung Bemerkungen 130 100 Eigenkapitalkosten Die Eigenkapitalkosten werden errechnet: Gesamtinvestitionskosten / 2 X interner Zinsfuß – Fremdkapitalkosten (12) Für einen zu definierenden längeren Zeitraum (5 Jahre) sollte der interne Zinsfuß verbindlich festgelegt werden. 150 100 Mietkosten Die Kostenart ist in der DIN 18960 nicht vorgesehen. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn es sich um ein Miet- oder Pachtobjekt handelt. Hier sind – soweit bekannt – die tatsächlich zu vereinbarenden Mietzinsen oder ein kalkulierter Mietzins auf der Basis von Vergleichsobjekten zu buchen. Die entsprechenden anderen Kostenarten entfallen. 160 100 Risikokosten Kalkulatorische Kosten aus verschiedenen Risikopositionen 161 160 Risikokosten aus unterlassener Hier ist es sinnvoll, ein finanzielles Instandhaltung Mindestmaß eines Instandhaltungsbudgets zu definieren und eine dynamische Funktion zu definieren, anhand derer die Risikokosten bei negativen Abweichungen vom Zielbudget ermittelt werden. 162 160 Sonstige Risikokosten Diese ergeben ggf. sich aus individuellen Faktoren eines Projekts. 163 160 Kosten des Kalkulationsrisikos Hier sind die Kosten zu erfassen, die sich aus der Unsicherheit der Kalkulation der Folgewirkungen einer Investition ergeben. Alternativ ist auch die Darstellung einer Kostenspannbreite denkbar. 200 Objektmanagementkosten Mit dem Begriff der Objektmanagementkosten sind nur die durch Immobilien entstehenden Verwaltungskosten gemeint. 210 200 Technische Einsatz von technischen Objektmanagementkosten Verwaltungspersonal. Es ist sinnhaft, einen Kostensatz verbindlich auf der Basis der kommunalen KLR zu definierenden längeren Zeitraum (5 Jahre) festzulegen, wobei der Kostensatz entsprechend ebenfalls verbindlicher Regeln dynamisiert wird (ex post und ex ante). SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen
Search
Read the Text Version
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
- 11
- 12
- 13
- 14
- 15
- 16
- 17
- 18
- 19
- 20
- 21
- 22
- 23
- 24
- 25
- 26
- 27
- 28
- 29
- 30
- 31
- 32
- 33
- 34
- 35
- 36
- 37
- 38
- 39
- 40
- 41
- 42
- 43
- 44
- 45
- 46
- 47
- 48
- 49
- 50
- 51
- 52
- 53
- 54
- 55
- 56
- 57
- 58
- 59
- 60
- 61
- 62
- 63
- 64
- 65
- 66
- 67
- 68
- 69
- 70
- 71
- 72
- 73
- 74
- 75
- 76
- 77
- 78
- 79
- 80
- 81
- 82
- 83
- 84
- 85
- 86
- 87
- 88
- 89
- 90
- 91
- 92
- 93
- 94
- 95
- 96
- 97
- 98
- 99
- 100
- 101
- 102
- 103
- 104
- 105
- 106
- 107
- 108