Noch ist der Drohnenmarkt für viele Neuland. In vielen Bereichen herrscht eine Art „Wild-West- Stimmung“ und immer wieder treffen wir auf Unwissen und Falschaussagen.Mit Kopterschutz haben wir eineVersicherung entwickelt, die je nachBedarf zusammengestellt werden kannund individuell auf Ihre Situation passt.
Wir sind seit über 15 Jahren Versicherungsmakler undbeschäftigen uns intensiv mit dem Thema rund um dieDrohne. Gemeinsam mit einer der führendenVersicherungen im Luftfahrtbereich, haben wir einKonzept entwickelt, dass Sie so nirgends auf dem Marktbekommen.Angefangen hat alles mit unserem Hobby und demGesetz (LuftVZO), dass seit 2005 denVersicherungsschutz für Drohnen zwingend vorschreibt.Durch viele Gespräche mit Versicherungen undDrohnenherstellern, ist es uns gelungen eineVersicherung zu entwickeln, die sich ausschließlich mitdem Thema Drohne beschäftigt.
Das Wichtigste vorab in zwei Sätzen:1. Drohnen sind versicherungspflichtig.2. Private Haftpflichtversicherungen reichen selbst mit Zusatzdeckung oft nicht aus.Im Folgenden haben wir Informationen zu den wichtigstenThemen rund um den sicheren Drohnenflug inDeutschland zusammengetragen. Kopterschutz ist ein speziell für Drohnen-Besitzer zugeschnittenes Versicherungskonzept, welches das Luftfahrtgesetz genauso berücksichtigt, wie die Haftung aus dem Betrieb des Flugobjekts.
Versicherungspflicht für DrohnenWas die wenigsten (privaten) Drohnenbesitzer wissen: eineVersicherung für eine Drohne jeglicher Art ist per Gesetzvorgeschrieben.Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) regelt die Frage eindeutigin §43 (2). Zitat: „Der Halter eines Luftfahrzeugs istverpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatznach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung ineiner durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zuunterhalten.“Auch die Annahme, dass Flugmodelle unter 5KGFluggewicht von dieser Regel nicht betroffen sind, ist falsch.Seit August 2005 sind alle Ausnahmen von derVersicherungspflicht aus dem Gesetz gestrichen worden.Die Veröffentlichung der 9. Verordnung zur Änderung derLuftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) imBundesgesetzblatt vom 10. August 2005 lässt in der Luftkeinen versicherungsfreien Raum mehr zu.
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Wie wichtig die Drohnen Versicherung tatsächlich ist,hätte ich mir niemals träumen lassen.Drohnen waren noch nie so im Trend wie heute. Als ichzum ersten Mal einen derartigen ferngesteuertenQuadrocopter sah, war mir klar, dass ich so etwas auchunbedingt brauche. Vor einem halben Jahr ca. erfüllteich mir dann endlich meinen Traum von der ersteneigenen Drohne, da die Preise durch das gestiegeneAngebot sichtlich gefallen waren.Ich muss jedoch ehrlich sein: Die Drohne war für micheher ein Spielzeug und als der Verkäufer mir riet, eineDrohnen Versicherung abzuschließen, dachte ich erst, erhielte mich für dumm. Doch als er mir die Geschichteseines Enkels erzählte, der sich in ein desaströsesSchulden-Desaster gestürzt hätte, hätte er nicht eineDrohnen Versicherung gehabt, wurde ich zumUmdenken bewegt. Ich dachte mir: „Die paar Euro imJahr machen den Braten nun auch nicht fett, wenn mansich schon eine hochwertige Drohne für über 300 Eurozulegt.“
Das diese Entscheidung mein absolutes Glück bedeutete,sollte ich bald an eigenem Leib zu spüren bekommen:Ich steuerte die Drohne schon gleich zu Beginn sehr sicherund Dank des automatischen Flugstabilisators kam es auchzu keinen Abstürzen oder Unfällen. Doch wie das so ist,wenn man sich ein wenig eingeflogen hat, wird man schnellleichtsinniger und wagemutiger: Man versucht riskantereFlugmanöver, geht zwangsläufig ein höheres Risiko ein undläuft Gefahr, dass der Flug mal nicht so weich und glimpflichendet. So kam es dann im Oktober dazu, dass meineDrohne den Funkkontakt zur Steuerung verlor. Ohne dass ichweiteren Einfluss nehmen konnte, entfernte sich die Drohnevon mir und schon bald war sie hinter den Dächern ausmeinem Sichtfeld verschwunden.Nach ca. zwanzig Sekunden hörte ich ein Reifenquietschenund ich ahnte nichts Gutes: Die Drohne war tatsächlich ineinen weißen VW Golf gestürzt. Der Fahrer, derselbstverständlich einen Schock erlitt, setzte sein Auto ineine Hauswand, die beträchtlichen Schaden nahm. DerFahrer kam glücklicherweise nicht zu Schaden. Das Autoselbst war schon ein älteres Modell, sodass der Schadenverhältnismäßig gering war. Der Schaden am Haus jedochwar exorbitant: Nicht nur der optische Schaden musstebeglichen werden, sondern auch die Statik des Hauseskomplett neu überprüft werden. Schnell kamen 37.000 Eurozusammen, die ich natürlich nicht besaß.
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Was versteht man unter 'Kontrolliertem Luftraum'Die ICAO (Internationale Zivilluftfahrtorganisation) wurdedurch das Abkommen über die internationaleZivilluftfahrt vom 7. Dezember 1944 (ChicagoerAbkommen) gegründet. Das für Europa zuständigeICAO-Regionalbüro befindet sich in Neuilly-sur-Seine beiParis. Deutschland wird durch eine ständige Delegationdes Bundesministeriums für Verkehr und digitaleInfrastruktur (BMVI) vertreten.Hier werden verbindlichen Standards für die Luftfahrterarbeitet und umgesetzt.Somit wurden Luftraumklassen festgelegt (von A bis G),wo und in welcher Höhe Aktivitäten stattfinden dürfen.Diese werden von der DFS (Deutsche Flugsicherung)überwacht.Die Luftraumklasse G ist grundsätzlich für Drohnenfreigegeben. Trotzdem empfehlen wir jedem, sich voreinem Start bei der DFS über die Gegebenheiten zuinformieren.
www.versichertedrohne.de
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