Dass die Anbieter im Bereich der Drohnen Haftpflichtversicherungen so zahlreich geworden sind und renommierte Versicherungsgesellschaften wie DELVAG, HDI oder R+V bereits entsprechende Haftpflicht Tarife anbieten, hat einen verständlichen Grund: In Deutschland gilt nach dem §43 des deutschen Luftverkehrsgesetzes eine Haftpflicht Versicherungspflicht für Drohnen und Quadrocopter jeglicher Art, die nicht als Spielzeug eingestuft sind.
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